Betreuung für Kinder in Corona-Zeiten ausgeweitet

Die Schließung von Schulen und Kitas bleibt vorerst bestehen, mindestens bis 3. Mai. Einige Länder haben die Notbetreuung bereits ausgeweitet. Die Länder können die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten selbst regeln.

Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus bleiben deutschlandweit tausende Schulen und Kitas weiterhin geschlossen, vorerst bis mindestens 3. Mai. Betroffen sind Millionen Menschen: Deutschlandweit gibt es 2,8 Millionen Grundschüler, in Tageseinrichtungen und Horten werden 3,7 Millionen Kinder betreut. Die wochenlange Schließung stellt Eltern und Arbeitgeber vor massive Probleme. 

Anspruch auf Notbetreuung

Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse für die Kinder von Eltern, die dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden - etwa in der Pflege, in Krankenhäusern aber auch in der Produktion bestimmter Güter oder bei der Polizei. Details sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich bereits am Mittwoch im Grundsatz verständigt. Viele Landesregierungen haben seitdem etwa angekündigt, weitere Berufsgruppen und Alleinerziehende einzubeziehen oder die Regeln so zu lockern, dass es reicht, wenn ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet.

Ausweitung für weitere Berufe und Alleinerziehende

Ein paar Beispiele: In Mecklenburg-Vorpommern sollen beispielsweise nun auch Kinder von Erziehern und Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste, von Postzustellern sowie von Mitarbeitern der Regierung und der Parlamente in die Kita gebracht werden dürfen, oder auch von unabkömmlichen Lehrkräften, Hebammen und Rechtsanwälten. Auch in Sachsen etwa sollen unter anderem Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Verkaufspersonal im Einzelhandel und Handwerker  Notbetreuung bekommen. Nordrhein-Westfalen bezieht Mitarbeiter von Tankstellen, des Lebensmittelhandels, Drogerien und Hausmeister ein, aber auch, wer in Seifenfabriken arbeitet. Unter anderem Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und Bayern weiten die Betreuung auf Kinder berufstätiger Alleinerziehender aus. In Baden-Württemberg soll die Betreuung bis zur siebte Klasse ausgeweitet werden. 

Konzept für Wiedereröffnung

Für die Zeit nach dem 3. Mai soll von Montag an gemeinsam mit Experten ein Konzept erarbeitet werden, das Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung formuliert.« Wann und wie diese umgesetzt werden können, hängt vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab», hieß es dazu.


Lesen Sie auch:

Corona-Epidemie: Auch Öffentlicher Dienst kommt an Grenzen

dpa