Bewährungsstrafe für Beamten nach Veruntreuung

Wenn man sich als Beamter in finanziellen Engpässen bei der Staatskasse bedient, kann dies zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung führen. So urteilte das Landgericht Nürnberg über einen Beamten, der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitete.

Ein Beamter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwies sich insgesamt eine Summe von fast 34.000 Euro. Als Grund gab er an, seine Ehefrau sei wegen einer schweren Krankheit seit Jahren erwerbsunfähig und auf teure Medikamente angewiesen. Zudem sei seine Schwiegermutter ein Pflegefall geworden und das sei ihm über den Kopf gewachsen. Netto verdiente der Beamte 2.700 Euro.

Nachsicht des Landgerichts

Das Amtsgericht verurteilte den Beamten wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung. Das Landgericht ließ hingegen Milde walten und reduzierte die Gefängnisstrafe auf elf Monate. Es fasste mehrere Überweisungen als einen Fall zusammen, weswegen es im Ergebnis drei Untreuefälle anstatt sechs waren. Zugunsten des Beamten sprach, dass er bereits 20.000 Euro zurückgezahlt hat. Die Blutwerte des Beamten wiesen zudem regelmäßig höhere Alkoholwerte auf.

Disziplinarrechtliche Folgen offen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die disziplinarrechtlichen Folgen steht noch aus. Wäre es bei dem Urteil des Amtsgerichts geblieben, wäre der Beamte zwingend aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Durch das mildere Urteil des Landgerichts muss dies nicht die zwingende Folge seiner Veruntreuung sein.

dpa

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