Urteil zur Beamtenbesoldung kann für das Land teuer werden
In dieser Höhe schätzte das Finanzministerium in Potsdam das «finanzielle Risiko» eines Urteils des Verwaltungsgerichts ein.
Acht Beamte hatten vor Gericht eine Entschädigung erstritten (VerwG Potsdam, Urteil v. 23.3.2016, VG 2 K 1537/14). Sie bekommen bis zu 2.800 Euro. Das Land wird in Berufung gehen.
Besoldung orientierte sich bis 2013 am Lebensalter
Die Kläger wollen nachträglich besser bezahlt werden, weil sich Brandenburg bei der Beamtenbesoldung noch bis Ende 2013 am Lebensalter orientiert hat, obwohl der EU-Gerichtshof diese Praxis schon 2011 moniert hatte.
Seit 2014 sieht das neue Besoldungssystem auch in der Mark eine stufenweise Erhöhung nach Erfahrungszeiten vor. Für die Übergangszeit von 2011 bis 2013 hatten die Kläger Entschädigungen eingefordert.
Insgesamt liegen laut Finanzministerium Widersprüche von rund 7.800 Beamten vor. 20 von ihnen haben bereits auf Entschädigung geklagt, darunter die acht Männer und Frauen, die beim Verwaltungsgericht mit ihrer Klage Erfolg hatten. Das Gericht verurteilte das Land in ihren Fällen zur Zahlung von Entschädigungen in Höhe von grundsätzlich 100 Euro pro Monat.
«Aus Sicht des Finanzministeriums sollte eine grundsätzliche Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht getroffen werden», so der Sprecher.
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