BVerfG will über Urlaubsgeld für NRW-Polizisten entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht will bis Jahresende in dem ein Jahrzehnt andauernden Streit um Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Polizisten in Nordrhein-Westfalen entscheiden.

«Das Gericht strebt an, noch im laufenden Jahr eine Entscheidung zu treffen und ist sich der Dringlichkeit bewusst», sagte ein Gerichtssprecher. Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gaben 12.000 Protestschreiben ab. NRW-Beamte fordern eine baldige Entscheidung zur Streichung ihres Urlaubsgeldes und der Kürzung des Weihnachtsgeldes bei Sparmaßnahmen in den Jahren 2003 und 2004.

Polizeigewerkschaft fordert Ende der Kürzungen

«Wir brauchen vom Bundesverfassungsgericht ein Signal, wo die Einschnitte beendet sind», sagte der GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert am Dienstag in Karlsruhe. Seit insgesamt zehn Jahren warteten die Beamten auf eine juristische Klärung ihrer Fragen. Damit ihre Ansprüche im Falle eines Urteils erhalten bleiben, müssten die NRW-Beamten gegen Besoldungsbescheide Widerspruch einlegen. «Ich selber habe in den letzten Jahren 30 Widersprüche eingelegt». Insgesamt seien in NRW bereits drei Millionen Widersprüche von Beamten gegen ihre Besoldungsbescheide eingelegt worden. Die entsprechenden Widerspruchsverfahren seien auf Eis gelegt.

Nachzahlungen für NRW praktisch unmöglich

Je länger eine Entscheidung dauert, desto unwahrscheinlicher wird eine rückwirkende Entscheidung, fürchtet die GdP. Das Land spare durch die Kürzungen jährlich eine Milliarde Euro, rechnete Plickert vor. Müsste Nordrhein-Westfalen Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die letzten zehn Jahre nachzahlen, wäre es pleite.

Die NRW-Beamten erwarten eine grundsätzliche Entscheidung. Derzeit bekommt nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes (DBB) bundesweit kaum noch ein Landesbeamter Urlaubsgeld. Außerdem würden in durchgehend allen Bundesländern die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst nur gekürzt übertragen, erklärte eine Sprecherin des Beamtenbundes.

Streichungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab 2003

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Sparmaßnahmen 2003 und 2004 beschlossen. Mehrere Kläger sehen dabei das Verfassungsgebot der für Beamten geltenden «amtsangemessenen Alimentation» verletzt. 2009 hatte das damit befasste Oberverwaltungsgericht des Landes NRW dem Bundesverfassungsgericht die Verfahren zur Klärung vorgelegt. Zuständig für die Bearbeitung ist Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Er bearbeitet auch eine Vorlage des OVG zur Richterbesoldung. Es ist gut möglich, dass beide Verfahren zusammen entschieden werden. Die beim Bundesverfassungsgericht abgegebenen Protestschreiben füllten Kartons, die aufeinandergestapelt zweieinhalb Meter hoch waren.

dpa