Corona-Impfung für Kita- und Grundschulpersonal vor dem Sommer?

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, dass Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte in die "Kategorie zwei" der Impfverordnung eingestuft werden und damit früher ein Impfangebot erhalten.  

Bund und Länder einigten sich am Mittwoch, 10. Februar 2021, darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern.

Länder entscheiden über schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen

Wann es welche Öffnungsschritte in Schulen und Kindertagesstätten geben soll, wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Bundeskanzlerin Merkel sagte, sie hätte mit diesen Öffnungen gerne erst ab dem 1. März begonnen. Die Länder, die für Bildung zuständig sind, hätten dies aber anders beurteilt. Etliche Bundesländer wollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Schulen bereits im Februar schrittweise öffnen.

Frühere Impfung von Kita- und Grundschulpersonal?

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Lehrkräfte an Grundschulen frühzeitiger als bisher vorgesehen geimpft werden könnten.

Merkel sprach sich dafür aus, dass das Kita- und Grundschulpersonal noch vor dem Sommer mindestens die erste Corona-Impfung bekommen soll. Das sagte sie am Mittwoch nach Beratungen mit den Ländern über das weitere Vorgehen in der Pandemie. Bund und Länder hatten dabei vereinbart, zu prüfen, ob die Impfverordnung so geändert wird, dass Kita-Personal und Grundschullehrerinnen und -lehrer früher als bisher vorgesehen geimpft werden könnten.

Diese Berufsgruppen hätten nicht die Chance, in ihrer Berufsausübung die notwendigen Abstände einzuhalten, sagte Merkel. Es gehe um ein Signal, dass Kita und Schule wichtig seien und «dass wir eine besondere Schutzpflicht für diese Beschäftigten haben, das wollen wir damit ausdrücken.»

Einstufung in Kategorie zwei?

Geprüft werden soll dem Beschluss von Bund und Ländern zufolge nun, ob die genannten Gruppen in der «Kategorie zwei mit hoher Priorität» geimpft werden können.

In der Impfverordnung zählen Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte bisher zur Gruppe drei - zusammen mit Über-60-Jährigen. Derzeit laufen Impfungen der Gruppe eins, zu der Über-80-Jährige, Personal und Bewohner in Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal mit höchstem Ansteckungsrisiko zählen. Angestrebt wird, die Impfungen in dieser Gruppe gegen Ende März abzuschließen. Dann könnte die zweite Prioritätsgruppe folgen.

Beamtenbund verweist auf Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Jürgen Böhm, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbunds dbb und selbst Realschullehrer, sagte, der Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Schülerschaft müsse eine ebenso hohe Priorität haben wie die momentan immer lauter geforderte Öffnung der Schulen und Kitas. Nicht minder wichtig ist auch die Qualität des Unterrichts in Distanz-, Hybrid oder Präsenzform. "Eine Halbierung der Schulklassen, Wechsel- und Distanzunterricht bedeuten eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die Lehrkräfte, die ebenfalls mitbedacht werden muss. Für einen umfassenden Gesundheitsschutz, der alle Facetten von Lüftung über Masken bis hin zu Impfangeboten umfasst, ist die Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber den Lehrkräften gefordert“, so der dbb Bildungsexperte.


dpa

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