Digitalisierung bei Gerichten macht Fortschritte

In Baden-Württemberg sind nun alle Arbeitsgerichte vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Spätestens im Jahr 2026 müssen alle Gerichte bundesweit mit elektronischen Akten arbeiten.

Mit der Umstellung der Arbeitsgerichte in Villingen-Schwenningen, Pforzheim und Reutlingen ist erstmals die komplette Gerichtsbarkeit eines Landes in der Fläche mit der elektronischen Akte ausgestattet worden, teilte ein Sprecher des Justizministeriums Baden-Württembergs mit.

Vorteil: Verfahrensbeschleunigung

Justizminister Guido Wolf (CDU) nannte die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei den Arbeitsgerichten einen «weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz». Anträge könnten damit elektronisch bei Gericht eingereicht werden. Die vollelektronische Übermittlung und Bearbeitung von Daten beschleunige die Verfahren. Alle Sitzungssäle sind nach Angaben des Ministeriums mit großen Bildschirmen ausgestattet, auf denen die Richter Dokumente visualisieren können.

Wolf besuchte anlässlich der Umstellung das Arbeitsgericht Reutlingen.

Ab 2026 müssen alle Gerichte mit elektronischen Akten arbeiten

Spätestens im Jahr 2026 müssen bundesweit alle Gerichte mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. Nach und nach soll die Papierakte abgeschafft werden.

Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte. Am Arbeitsgericht Stuttgart und am Landgericht Mannheim wurde sie bereits 2016 eingeführt.

dpa