E-Government: Bürger nutzen ihr Auskunftsrecht zögerlich

Die Bürger in Rheinland-Pfalz machen von ihrem Informationsanspruch gegenüber Behörden wenig Gebrauch. Jeweils rund 1000 Anträge seien 2012 und 2013 gestellt worden.

Dies sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Edgar Wagner, am Mittwoch bei der Vorstellung seines ersten Tätigkeitsberichts. Ursachen für die Zurückhaltung sind laut Wagner häufig Unsicherheit, aber auch Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen.

Der Schwerpunkt der Anfragen habe in den vergangenen zwei Jahren bei den Kommunen gelegen: Bürger hätten beispielsweise Auskunft über Straßensanierungen, Leasingverträge für Bürgermeister-Dienstwagen oder die Finanzgeschäfte städtischer GmbHs gefordert. In 170 Fällen sei der Beauftragte direkt um Unterstützung gebeten worden. Meist habe ein Rechtsstreit verhindert werden können. Zukünftig müssten Behörden noch mehr Bereitschaft zeigen, sich auf die Informationsfreigabe einzulassen, sagte Wagner. Mit Blick auf das geplante Transparenzgesetz der rot-grünen Landesregierung forderte er, die Grenzen des Daten- und Geheimnisschutzes neu zu überprüfen.

Das rheinland-pfälzische Informationsfreiheitsgesetz ist 2008 in Kraft getreten. Im Jahr 2012 wurde ein Landesbeauftragter eingesetzt, um Bürger bei der Inanspruchnahme des Rechtes zu unterstützen.

dpa

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