Einstellungs- und Ausbildungspraxis im Polizeidienst

Anfang November wurde die Ausbildungssituation an der Berliner Polizeiakademie beklagt. Die Bundesregierung hat nun Stellung zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Bundespolizei genommen: Die Anforderungen wurden geringfügig abgesenkt.

Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und die momentane Einstellungs- und Ausbildungspraxis im Polizeidienst ein (Heute im Bundestag v. 9.3.2018 Nr. 136). Dabei wird teilweise zwischen den verschiedenen Behörden wie Bundespolizei (BPol), Zoll und Bundeskriminalamt (BKA) unterschieden.

Was hat sich bei den Bewerberanforderungen geändert?

Bei der Bundespolizei wurden die erforderlichen Schulnoten in den Fächern Deutsch und Englisch abgesenkt. Die Mindestgröße wurde abgeschafft und tätowierte Bewerber werden zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn die Tätowierung abgedeckt werden kann. Diese Maßnahmen eröffnen einer breiteren Bewerberzahl den Zugang zum Auswahlverfahren. Eine Veränderung war laut Bundesregierung erforderlich, nachdem rund 7.500 zusätzliche Stellen zugewiesen wurden, aber die Zahl der Schulabgänger gesunken ist und hohe Konkurrenz auf dem Bewerbermarkt herrscht. Das BKA senkte die Anforderungen im Sporttest ab. Der Zoll verzichtet mittlerweile ganz auf einen Sporttest und zudem auf eine Mindestsehschärfe und eine Mindestkörperhöhe. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten des mittleren Dienstes nur in etwa zur Hälfte dem waffentragenden Bereich zuzuordnen sind. Diese Voraussetzungen gelten im Übrigen für alle Bewerber-/innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem Migrationshintergrund.

Wurden auch Bewerber mit strafrechtlichen Vorbelastungen eingeladen?

Geringfügige und verjährte Straftaten stellen keinen generellen Ausschlussgrund aus dem Bewerbungsverfahren der Bundespolizei dar. Polizeiliche Erkenntnisse sind auch für das BKA keine Ausschlussgründe. Allerdings ist jeweils eine Einzelfallprüfung zu treffen und Umstände wie der Verfahrensausgang, die konkrete Straftat und das Alter spielen ebenfalls eine Rolle. Der Zoll stellt niemanden ein, dessen Führungszeugnis eine Eintragung enthält. Dann gilt die Person als gerichtlich vorbestraft.

Werden konkret Personen mit Migrationshintergrund beworben?

Die Gewinnung von Personal mit Migrationshintergrund ist der Bundespolizei ein wichtiges Anliegen. Hier hat sie positive Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bewältigung von Einsatzlagen und im täglichen Dienst gesammelt. Kenntnisse über Kulturen und die Sprachkenntnisse der Beamten mit Migrationshintergrund sind dabei von Bedeutung. Daher wurden konkret Projekte zur Ansprache und Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund etabliert.

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