Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters

Die Kündigung eines Hausmeisters bei der Bundeswehr wegen rechtsextremer Äußerungen und fehlender Verfassungstreue ist gerechtfertigt. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene ist nach einem Berliner Urteil «grundsätzlich gerechtfertigt». Das Arbeitsgericht Berlin legte aber eine «soziale Auslauffrist» wegen der langen Beschäftigungszeit des Klägers fest. Das Arbeitsverhältnis des 62-Jährigen endet nun am 30. September, teilte das Gericht mit (Urteil vom 17. Juli 2019, Az.60 Ca 455/19). Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Hausmeister war seit 30 Jahren beschäftigt

Der Mann war demnach mehr als 30 Jahre bei der Bundeswehr beschäftigt. Die erste außerordentliche Kündigung vom Dezember 2018 sei unwirksam, die zweite vom Januar diesen Jahres mit Auslauffrist zum 30. September 2019 aber rechtens, hieß es nun. Der Mann war nicht zum Gerichtstermin erschienen, er ließ sich von einer Anwältin vertreten. Der Kläger war laut Gericht zuletzt am brandenburgischen Bundeswehr-Standort in Strausberg beschäftigt.

Laut Gericht hatte das Verteidigungsministerium dem langjährigen Mitarbeiter fehlende Verfassungstreue und Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Kameradschaft vorgeworfen. Das Gericht stellte laut Mitteilung fest, dass sich der Hausmeister an Veranstaltungen der rechten Szene beteiligte und in sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten äußerte.

MAD beobachtet Extremismus in der Bundeswehr

Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille (0,2 Prozent) der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250.000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.

dpa

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