Erzieherin nach Auftritt in Pornofilm gekündigt
Geplant sei, gegen das Münchner Urteil vom Dienstag eine Nichtzulassungsbeschwerde in Erfurt einzulegen, kündigte der Anwalt der Frau an. Das Landesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil eine Revision nicht zugelassen.
Zwar wolle man zunächst noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. «Ich gehe aber davon aus, dass wir den Antrag stellen werden», sagte der Verteidiger der bei der Diakonie Neuendettelsau beschäftigten 38-Jährigen. «Nach unserer Einschätzung ist das ein Präzedenzfall, der in dieser Form noch nie höchstrichterlich entschieden wurde», sagte der Anwalt.
LAG: Kündigung war rechtmäßig
Das Landesarbeitsgericht München hatte am Dienstag die Berufung der 38-Jährigen Erzieherin gegen ein Urteil des Augsburger Arbeitsgerichts (Außenstelle Donauwörth) abgelehnt. Auch nach Ansicht der Münchner Richter ist die Kündigung durch die Diakonie Neuendettelsau rechtmäßig; auch sie sehen in den Pornoauftritten der Erzieherin im Internet «eine schwere sittliche Verfehlung», die den Wertvorstellungen der Diakonie Neuendettelsau widerspreche.
Die 38-Jährige hatte in einer Wohngruppe für Behinderte des evangelischen Sozialwerks gearbeitet. Nebenbei veröffentlichte die Frau im Internet Pornofilme und -fotos von sich. Die Diakonie forderte die langjährige Mitarbeiterin auf, die öffentlichen Erotik-Aktivitäten sein zu lassen. Doch die Erzieherin hatte sich geweigert. Nach einer Kündigung zog sie vor das Arbeitsgericht.
Diakonie: Auftritte lassen sich nicht mit pädagogischer Tätigkeit vereinbaren
Nach Ansicht der Diakonie Neuendettelsau sind die «sittlich verfehlten Aktivitäten» der Klägerin weder mit Leitlinien kirchlichen Lebens noch mit ihrer Tätigkeit als pädagogische Fachkraft vereinbar, begründete der Anwalt der Diakonie Neuendettelsau die Haltung des kirchlichen Sozialwerks. Schließlich müsse sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auch mit Fragen der Wohngruppenmitglieder und deren Eltern zum Thema «Sexualität» auseinandersetzen.
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