Fehlende Eignung von Bewerbern für Polizeilaufbahn
Gegen einen 24-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr geführt. Im Mai 2015 fuhr er im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2,25 Promille Fahrrad. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro eingestellt. In einem anderen Fall im Mai 2013 warf ein 20-Jähriger von seinem Balkon drei nicht zugelassene Feuerwerkskörper in Richtung eines Kinderspielplatzes. Dort explodierten sie in der Nähe eines Kleinkindes und weiteren Personen. Aufgrund dieser Tat wurde er zu 12 Stunden Freizeitarbeit verurteilt.
In beiden Fällen hat der Polizeipräsident in Berlin entschieden, die Bewerber nicht in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Polizeidienstes aufzunehmen. Insbesondere die Tat des 20-Jährigen sei leichtfertig und mit den an einen angehenden Polizeibeamten zu stellenden Anforderungen nicht vereinbar.
Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerber
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidungen des Polizeipräsidenten, dass die Bewerber ungeeignet für den Polizeidienst sind. Im Rahmen einer Einstellungsprüfung genügen berechtigte Zweifel des Dienstherrn an der notwendigen charakterlichen Eignung für die Ernennung zum Beamten. Insbesondere für den Polizeivollzugsdienst dürfen besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden. Für die Eignungsbeurteilung dürfen die Strafakten hinzugezogen und Rückschlüsse auf das Sozialverhalten und die Selbstkontrolle der Bewerber angestellt werden.
Dass im Fall des 20-Jährigen inzwischen vier Jahre seit der Tat vergangen sind, macht die Entscheidung nicht unverhältnismäßig. Durch das Abwerfen der Feuerwerkskörper vom Balkon hat er andere Menschen gefährdet. Dieses Verhalten kann ihm auch vier Jahre später entgegengehalten werden. Ob die Bewerber nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen, bleibt abzuwarten (VG Berlin, Beschlüsse v. 5.5.2017, VG 26 L 151.17 und VG 26 L 331.17).
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
2.210
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
1.867
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.6202
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3091
-
Entgelttabelle TV-L
1.298
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.065
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
633
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
621
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
547
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
452
-
Kontakt zum inhaftierten Lebensgefährten: Justizvollzugsbeamtin fristlos entlassen
02.04.2026
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026