Gerichtsprozesse zwischen BAMF und Personalrat beendet

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat alle Gerichtsprozesse mit seinem Personalrat beendet. Der Personalrat hatte wegen Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung von Mitarbeitern in den Jahren 2015 und 2016 geklagt.

Nach mehreren Prozessen etwa um die befristete Einstellung von Mitarbeitern haben sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und sein Personalrat in allen weiteren Rechtsstreitigkeiten geeinigt. «Es gibt keine Klagen mehr», sagte BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer am Montag in Nürnberg. «Wir diskutieren, aber wir klagen nicht gegeneinander.» Seit seinem Amtsantritt im Juni habe man mit beiden großen Personalvertretungen «ein sehr vernünftiges, sehr vertrauensvolles Auskommen gefunden».

Prozesse wegen Einstellungen ohne Beteiligung des Personalrats

Zuvor habe es etwa 50 Klagen der Betriebsräte gegeben. In mehreren Prozessen ging es unter anderem um die Einstellung neuer Beschäftigter ohne Mitsprache des Personalrats, um Befristungen und um die Anordnung von Schichtarbeit. Wegen der großen Zahl von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 hatte das BAMF innerhalb kürzester Zeit Tausende neue Mitarbeiter einstellen müssen.

Alle Prozesse vor dem Verwaltungsgericht sind beendet

Aktuell sind am Verwaltungsgericht in Ansbach nach Angaben eines Sprechers keine personalrechtlichen Verfahren des BAMF mehr anhängig.

Sommer betonte, die Fehler, die in seiner Behörde in diesen Jahren passiert seien, gebe es nicht mehr: «Man kann nicht sagen: Ja, das ist typisch für das Amt. (...) Wir haben mittlerweile völlig andere Verhältnisse hier.» Die Fehler, die in seiner Behörde in dieser Zeit passiert seien, seien der «Ausnahmesituation» geschuldet gewesen. In wenigen Monaten waren Hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, das BAMF war dafür aber weder personell noch technisch gerüstet. «Sicherheitsrelevante Fehler mit Passprüfungen und Fingerabdrücken haben wir alle ausgeglichen», sagte Sommer.

Man dürfe das Bundesamt von heute «nicht vergleichen mit der Zeit damals». Inzwischen gebe es wieder «ganz andere Qualitätsmaßstäbe und Kontrollen» sowie intensive und gründliche Schulungen für die Mitarbeiter. «Wir geben unseren Entscheidern und Anhörern die notwendige Zeit, um qualitativ gut arbeiten zu können.» Hier zeigten sich bereits erste Erfolge: In aktuell 17,4 Prozent der Gerichtsverfahren um Asylbescheide verliere das BAMF. Im vergangenen Jahr habe die Quote noch bei 22 Prozent gelegen. «Das wird auch weiter zurückgehen», sagte Sommer.

Überprüfung von Anerkennungen steht an

Herausforderungen gebe es für das BAMF jedoch auch in den kommenden Monaten. So muss der Schutz für Hunderttausende anerkannte Flüchtlinge überprüft werden. Im nächsten Jahr müssen laut Sommer etwa 550 000 Fälle geprüft werden, bis zum Jahr 2020 etwa 770 000. Außerdem kümmert sich künftig das Bundesamt anstelle der Bundespolizei um die Beschaffung von Ersatzpässen, wenn abgelehnte Asylbewerber keine Papiere haben, aber abgeschoben werden sollen. «Das ist ein Transformationsprozess für uns, der noch einige Monate in Anspruch nehmen wird.»

dpa