Gesetzgebung: Anti-Stress-Verordnung in Planung

Lässt sich der Stress der Arbeitnehmer per Gesetz eindämmen? Arbeitsministerin Nahles hat Vorarbeiten für eine Anti-Stress-Verordnung gestartet.

Andrea Nahles geht nicht gerade mit gutem Beispiel voran. Sehr viele Stunden arbeite sie in der Woche, bekennt die Arbeitsministerin im Interview. «Als Generalsekretärin habe ich die Regelarbeitszeit auch nicht eingehalten.» Einen Teil ihrer Arbeitswut will Nahles nun dafür einsetzen, Deutschlands Arbeitnehmer vor zuviel Stress zu schützen. Nach jahrelangen Debatten könnte es nun ernst werden mit einer Anti-Stress-Verordnung.

Erste Arbeiten für die Anti-Stress-Vorordnung gestartet

Erst am Wochenende hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel klar gemacht, dass er vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und weniger den Gesetzgeber gefordert sieht, um die grassierenden psychische Störungen bei Arbeitnehmern einzudämmen. Jetzt stellt Nahles, selbst Mutter einer kleinen Tochter, klar, dass sie Vorarbeiten gestartet hat, die in die umstrittene Verordnung münden könnten. Eine klare Ankündigung harter Regeln mit Sanktionsmöglichkeiten ist das aber noch nicht.

Dabei scheint klar zu sein: Funkt der Chef einen im Feierabend regelmäßig übers Smartphone an, oder ist man ständig mit mehr Arbeit eingedeckt als man leisten kann, dann kann das zu Burnout, Depression und psychisch bedingtem Kranksein führen. Auf der anderen Seite sehen Experten in Monotonie und mangelnden Perspektiven für Weiterentwicklung oder Aufstieg Gefahren für die seelische Gesundheit. Auch Nahles sagt, ihre Arbeit erfülle sie.

Ausschuss soll konkrete Regelungen erarbeiten

Kann und soll der Gesetzgeber eingreifen? Ein Verordnungsentwurf, mit dem die IG Metall schon vor zwei Jahren vorpreschte, hat stolze zwölf Seiten und sieht alles Mögliche vor. Unternehmen sollen unter anderem verpflichtet werden, lösbare, aber nicht unterfordernde Arbeitsaufgaben zu stellen, für einen gesunden Arbeitsrhythmus und gute Beziehungen zwischen den Beschäftigten und zum Chef zu sorgen. Doch sehr konkret hören sich die vorgeschlagenen Regeln nicht an - ein neuer Ausschuss beim Arbeitsministerium soll Regeln ermitteln.

«Wir brauchen allgemeingültige und rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben», sagt Nahles. Bis zum kommenden Jahr soll die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin darstellen, ob und wie sich Belastungsschwellen festlegen lassen.

Zu rechnen ist mit einem großen Bericht über alle möglichen Bedingungen für möglichst wenig psychisch belastende Arbeit. Der Kern bei der Frage, ob es wirklich eine neue Arbeitsschutzverordnung gibt: Lässt sich in dem Bereich ähnlich wie bei der reinen Arbeitszeit genug in Zahlen fassen, messen und in Grenzwerten festlegen?

Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Belastungen gestiegen

Der Druck, etwas zu tun, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So wuchs zum Beispiel die Zahl der Fälle von Arbeitsunfähigkeit der AOK-Mitglieder wegen psychischer Krankheiten binnen zehn Jahren um rund ein Drittel, wie aus dem neuen AOK-Fehlzeitenreport hervorgeht. Immer mehr Menschen müssen auch weit vor dem regulären Rentenalter deshalb in die Erwerbsminderungsrente wechseln. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, sagt: «Die Zeit für Appelle und Erklärungen ist vorbei.» Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund will nun Taten sehen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mahnt hingegen etwa: «Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Zunahme von psychischen Erkrankungen mit der beruflichen Erreichbarkeit nach Feierabend in Verbindung bringen.» Viele Unternehmen regelten bereits den Einsatz von Smartphones, Tablets oder Notebooks. Ihr Einsatz könne den Mitarbeitern aber auch Freiheit bei der Arbeitsgestaltung geben. Der frühere IG-Metall-Bezirksleiter und jetzige Arbeitsdirektor von ThyssenKrupp, Oliver Burkhard, warnte vor pauschalen Regeln, «denn das Stressempfinden ist individuell unterschiedlich».

In Nahles Ressort verweist man auch darauf, dass Arbeitgeber schon heute in der Pflicht sind, psychische Belastungen nicht anders zu behandeln als körperliche. Nahles will aber den Eindruck vermeiden, ihr reiche das schon aus. Ständige E-Mails von der eigenen Firma im Urlaub zum Beispiel soll es nicht geben. «Das ist mein Ziel.»

dpa

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