Gestellung einer DRK-Schwester ist Arbeitnehmerüberlassung
Ein Krankenhaus beabsichtigte zum 1. Januar 2012 eine Krankenschwester einzusetzen, die Mitglied einer DRK-Schwesternschaft ist. Grundlage hierfür ist ein mit der DRK-Schwesternschaft geschlossener Gestellungsvertrag. Der Betriebsrat der Arbeitgeberin verweigerte form- und fristgerecht seine Zustimmung zu der Einstellung. Er machte geltend, es handele sich um eine verbotene, weil dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung.
Das Landesarbeitgericht hat dem Antrag der Arbeitgeberin, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, stattgegeben (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 6.7.2012, 6 TaBV 30/12).
Auf das vom Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 17. März 2015 an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Vorabentscheidungsgesuch hat dieser mit Urteil vom 17.11. 2016, C-216/15 - entschieden:
„Art. 1 Abs. 1 und 2 der Leiharbeitsrichtlinie vom 19. November 2008 ist dahin auszulegen, dass die durch einen Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, gegen ein Gestellungsentgelt erfolgende Überlassung eines Vereinsmitglieds an ein entleihendes Unternehmen, damit das Mitglied bei diesem hauptberuflich und unter dessen Leitung gegen eine Vergütung Arbeitsleistungen erbringt, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, sofern das Mitglied aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. Dies gilt auch, wenn das Mitglied nach nationalem Recht kein Arbeitnehmer ist, weil es mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat.“
BAG: Gestellung der DRK-Schwester ist Arbeitnehmerüberlassung
Im Hinblick darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin abgewiesen. Der Betriebsrat hat die Zustimmung zu Recht verweigert, da der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt.
Denn bei der Gestellung der DRK-Schwester handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Aufgrund der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung liegt diese auch dann vor, wenn ein Vereinsmitglied gegen Entgelt bei einem Dritten weisungsabhängig tätig ist und dabei einen Schutz genießt, der - wie bei den DRK-Schwestern - dem eines Arbeitnehmers entspricht (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.2.2017, 1 ABR 62/12).
-
Verdi will in kommenden Tarifrunden Verbesserungen bei der Arbeitszeit erreichen
23.473
-
Entgelttabelle TV-L
17.328
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
13.443
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
8.591
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.5411
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.7422
-
Entgelttabelle TV-V
2.300
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.110
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
2.023
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.815
-
Arbeitsgericht untersagt Streik an Kitas in Berlin
30.09.2024
-
Ausschluss von Bewerbern mit Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung rechtmäßig
25.09.2024
-
Dritte Tarifrunde für Krankenhausärzte ohne Ergebnis - Fortsetzung im Oktober
19.09.2024
-
Präventionsverfahren vor Kündigung muss auch in der Probezeit durchgeführt werden
18.09.2024
-
Schulhausmeister tragen Beweislast für geleistete Überstunden und Bereitschaftszeiten
12.09.2024
-
Bewerber im Rentenalter dürfen gegenüber jüngeren Bewerbern benachteiligt werden
11.09.2024
-
Tödlicher Wespenstich als Dienstunfall
10.09.2024
-
Landkreis verwendet in Dienstvorschrift künftig nur weibliche Dienstbezeichnungen
06.09.2024
-
Ausbildung zur Assistenzkraft in der Pflege soll vereinheitlicht werden
05.09.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
04.09.2024