Hauptamtliche Frauenbeauftragte für Kommunen geplant
«Ich möchte mit dem Frauengleichstellungsgesetz erreichen, dass auch in Behörden, Rathäusern und Landratsämtern mehr Frauen in Führungsfunktionen gelangen», sagte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) in Stuttgart. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beurteilt das Konzept grundsätzlich positiv. Doch das Ministerium hat Sorge, dass das Staatsministerium das Konzept noch kassiert.
Pflicht zur Einstellung einer Frauenbeauftragten
Das Frauengleichstellungsgesetz soll das Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ablösen. Kernpunkt der geplanten neuen Regelungen ist die Pflicht für Landkreise und Kommunen ab 50 000 Einwohnern, hauptamtliche Frauengleichstellungsbeauftragte einzustellen.
Beteiligung bei allen Personalentscheidungen
Die Beauftragten müssen nach Vorstellung des Sozialministeriums künftig bei allen Personalentscheidungen einbezogen werden. Legen sie Einspruch beispielsweise bei einer Beförderung ein, muss sich die zuständige Dienststelle innerhalb von zwei Wochen äußern. Tut sie dies nicht, wird die Beförderung ausgesetzt. Geplant ist auch eine unabhängige Schiedsstelle, die bei Streit angerufen werden kann.
Freistellung ist erforderlich
Die Frauengleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Sie können sich für ihre Aufgabe von ihrer üblichen Tätigkeit freistellen lassen - oder sich personelle Unterstützung erbitten.
Frauenthemen betreuen
Die Beauftragten sollen künftig auch die Netzwerkarbeit in den Kommunen bei Frauenthemen betreuen: Das Sozialministerium nennt dabei die Punkte Gewalt gegen Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen als Existenzgründerinnen.
Kommunen kommen für Kosten auf
Das Land trägt nur die Personalkosten für die Netzwerkarbeit. Für die restlichen Kosten müssen nach derzeitiger Planung die Kommunen aufkommen. Die Hauptaufgabe der Frauengleichstellungsbeauftragten sei letztlich «internes Verwaltungshandeln», wofür das Land nicht die Kosten übernehmen müsse, sagte der Sprecher des Sozialministeriums.
Entsendung in Aufsichtsgremien
Künftig müssen zudem dem Plan zufolge Frauen und Männer zu gleichen Teilen in Aufsichtsgremien landeseigener Unternehmen entsandt werden, wie die Aufsichtsräte bei der L-Bank und der BW-Bank. Bisher gilt hier eine Soll-Regelung. Diese Vorgabe wird nur ausgesetzt, wenn die Entsendung an ein Amt gebunden ist.
Positive Beurteilung der Gewerkschaft
Der Deutsche Gewerkschaftsbund beurteilt das Konzept grundsätzlich positiv: «Über etliche Punkte freue ich mich», sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg, Gabriele Frenzer-Wolf. Als «dicken Wermutstropfen» bezeichnete sie die geplante Vorschrift, dass die hauptamtlichen Beauftragten erst für Kommunen ab 50 000 Einwohnern zur Pflicht werden sollen. Bei der Verdi-Landesbezirksfrauenkonferenz wollen die Gewerkschafter am Samstag in Stuttgart über dieses Thema sprechen. Zu der Veranstaltung wird auch Ministerin Altpeter erwartet.
Eingriff in kommunale Selbstverwaltung?
Die Eckpunkte des Gesetzes liegen aktuell für eine Vorabstimmung beim Staatsministerium. Dies ist laut Sozialministerium der Diskussion um die Landesbehindertengleichstellungsbeauftragten im vergangenen Jahr geschuldet. Damals hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) das entsprechende Gesetz für die ebenfalls bei den Kommunen angesiedelten Beauftragten kurzfristig gestoppt. Er empfand es als zu starken Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Gesetz könnte im Herbst verabschiedet werden
Das Sozialministerium hat daher Sorge, dass der Ministerpräsident erneut intervenieren könnte. Nach Kretschmanns Reaktion stelle sich doch die Frage: «Wie viel Hauptamtlichkeit wird überhaupt noch toleriert?» sagte der Pressesprecher. Das Sozialministerium hofft, dass das Gesetz spätestens im Herbst verabschiedet werden kann.
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