Herausforderungen im Personalmanagement der EU

EU-Institutionen haben trotz flexibler Einstellungsregelungen weiterhin Probleme, geeignete Mitarbeitende zu finden. Geografische Unausgewogenheit und starre Beurteilungsverfahren sind nur einige der Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Dies zeigt ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs.

Die EU-Institutionen müssen verstärkt darauf hinarbeiten, ihren Bedarf an Mitarbeitern zu decken. Dies geht aus einem am 7. November 2024 veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Trotz flexibler Einstellungsregelungen und jüngster Fortschritte hat der europäische öffentliche Dienst weiterhin Probleme, bestimmte Positionen zu besetzen. In manchen Bereichen stützen sich die Institutionen zudem übermäßig auf Zeitarbeitskräfte, was zu Unterbrechungen ihrer Tätigkeit führen könne. Eine alternde Belegschaft, geografische Unausgewogenheit bei der Einstellung und zu starre Prozeduren für die Beurteilung der Mitarbeiter stellen weitere Herausforderungen dar.

Mehr als 50 000 Personen arbeiten für die EU, und zwar mit ganz unterschiedlichen Verträgen: als Beamtinnen und Beamte, Bedienstete auf Zeit oder Vertragsbedienstete. Die Europäische Kommission ist mit rund 30 000 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber, gefolgt vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (mit rund 7 000 bzw. 3 000 Beschäftigten).

"Die EU-Institutionen haben trotz moderner und flexibler Arbeitsbedingungen nach wie vor Schwierigkeiten, Personal mit bestimmten Qualifikationen und aus bestimmten EU-Ländern zu finden", so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Unsere Empfehlungen sollen den EU-Institutionen dabei helfen, ihr Personalmanagement zu verbessern, attraktivere Arbeitgeber zu werden und ihren Mitarbeitern bessere Karrierechancen zu bieten.“

Mehr Aufgaben für EU-Institutionen

Im Laufe der Jahre hätten die EU-Institutionen immer mehr Aufgaben übernommen, ohne dass jedoch mehr Stellen geschaffen worden seien. Die Institutionen hätten sich den neuen Prioritäten gestellt, indem sie Personal dorthin versetzten, wo der größte Bedarf bestand, und verschiedenste Kanäle zur Einstellung von Mitarbeitern nutzten. Dies habe dazu geführt, dass sie zunehmend auf Personal mit befristeten Arbeitsverträgen angewiesen seien, obwohl bei deren Auslaufen die Gefahr bestehe, dass die Arbeit nicht lückenlos fortgeführt werden könne. Auch wenn der Einsatz von künstlicher Intelligenz dieses Risiko irgendwann womöglich abmildern könnte, sollte stärker das grundsätzliche Problem angegangen werden, dass mit begrenzten Ressourcen mehr Arbeit bewältigt werden muss, betonen die Prüfer.

Arbeitsbedingungen bei den EU-Institutionen

Die Arbeitsbedingungen bei den EU-Institutionen entsprechen nach Ansicht der Prüfer den Erwartungen moderner, im Ausland tätiger Arbeitskräfte. Die Kaufkraft der EU-Beschäftigten sei zwar zuletzt im Vergleich zu den nationalen Beamten stärker zurückgegangen, die Gehälter lägen jedoch auf dem Niveau anderer internationaler Organisationen. Dennoch täten sich die Institutionen schwer, Bewerber zu gleichen Teilen aus allen EU-Ländern einzustellen, um für eine geografisch ausgewogene Belegschaft zu sorgen. Außerdem gelänge es ihnen kaum, unverzichtbare Arbeitskräfte wie IT-Experten zu finden und auch zu halten. Die Institutionen hätten es auch nicht geschafft, ausreichend Nachwuchskräfte einzustellen, um in Rente gehende Mitarbeiter zu ersetzen, und dies trotz Initiativen, die sich speziell an junge Absolventen richteten. Die Institutionen hätten keinen gemeinsamen Ansatz, um herauszufinden, warum die von ihnen angebotenen Stellen nicht immer attraktiv genug sind. Daher seien Gegenmaßnahmen weniger wirkungsvoll.

Schwachpunkte beim Leistungsmanagement

Die Prüfer haben außerdem Schwachpunkte beim Leistungsmanagement für die Mitarbeiter aufgedeckt. So enthielten die Beurteilungsrichtlinien vor allem Anweisungen zum Umgang mit den schwerwiegendsten Fällen fachlichen Unvermögens, das betreffende Verfahren sei jedoch umständlich und komme nur selten zur Anwendung. Hingegen gebe es kaum Verfahren, um bei Fällen unterdurchschnittlicher Leistung rechtzeitig einzuschreiten, bevor diese zu fachlichem Unvermögen werden. Zugleich könnten die Institutionen leistungsstarke Mitarbeiter aus rechtlichen Gründen nur begrenzt schneller befördern, und auch nichtfinanzielle Belohnungen seien nicht weit verbreitet. Die Prüfer stellten ferner fest, dass interne Auswahlverfahren nicht ausreichend genutzt werden, um den Mitarbeitern – insbesondere Sekretariatskräften, Büroangestellten und Assistenten – genügend Aufstiegschancen zu bieten.

Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung vom 7.11.2024

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