Hessen: Beamte wollen höhere Bezüge einklagen

Der Beamtenbund dbb zieht gegen die vom Hessischen Landtag beschlossene Besoldungserhöhung vor Gericht. Die Beamten sehen sich als zu gering entlohnt und wollen erreichen, dass die Erhöhung ihrer Bezüge an die Entwicklung der Tarifbeschäftigten angeglichen wird.

An den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Frankfurt wurden drei Klagen eingereicht, teilte Hessens dbb-Chef Heini Schmitt mit.

Die drei Kläger, die vom dbb unterstützt werden, stammten aus der Finanz- und Justizverwaltung. Der emeritierten Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Ulrich Battis, unterstützte zudem die Klagen. Eine Gerichtssprecherin in Frankfurt bestätigte die Eingänge.

Land plant Erhöhung der Bezüge um 1 Prozent

Der Landtag hatte im Juli vergangenen Jahres den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbezüge mit den Stimmen der schwarz-grünen Landesregierung beschlossen. Die Bezüge werden damit für alle Beamte linear um ein Prozent, mindestens aber um 420 Euro im Jahr erhöht. Für die Beamtenanwärter gilt ein Plus von 600 Euro. Die Wochenarbeitszeit für alle Beamte verkürzt sich zugleich ab August 2017 auf 41 Stunden. Beamte bis zu einem Alter von 50 Jahren mussten bislang 42 Wochenstunden arbeiten.

Beamtenbund verlangt dieselbe Gehaltssteigerung wie für Tarifbeschäftigte

Der Beamtenbund will erreichen, dass es für die rund 120.000 Landesbeamten in Hessen eine Erhöhung gibt, wie sie die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten haben: Die Angestellten haben ein Plus 2,0 Prozent für 2015 erhalten und bekommen eine Erhöhung von weiteren 2,4 Prozent für 2016. Ende Januar startet nach Angaben des Innenministeriums für die Angestellten die nächste Tarifrunde für die Jahre 2017 und 2018.

Reaktionen auf die Klage

Innenminister Peter Beuth (CDU) wollte die Klagen nicht kommentieren. Das Verfahren werde abgewartet und beobachtet, hieß es aus seinem Ministerium. Hessens Landesregierung hatte die Nullrunde für die Beamten in 2015 und die einprozentige Steigerung für 2016 mit der Konsolidierung des Haushaltes begründet.

Dafür verteidigte Christian Heinz von der CDU-Regierungsfraktion die Regelung: In den vergangenen fünfzehn Jahren hätten die Beamten an Kaufkraft zugewonnen. Die Besoldungserhöhungen lägen in diesem Zeitraum mehr als sechs Prozentpunkte über der Steigerung der Verbraucherpreise.

«Es ist richtig und wichtig, dass die Beamten die Besoldungspraxis des Landes Hessen gerichtlich überprüfen lassen», sagte dagegen der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, zu den Klagen. Die schwarz-grüne Koalition habe die Landesbeamten faktisch von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt.

Auch die beiden Oppositionsfraktionen von Linken und FDP stellten sich hinter die Klage: Die Landesregierung habe kein Recht, die Beamten mit Nullrunden und willkürlichen Begrenzungen von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Hermann Schaus. «Die Klage gegen dieses Vorgehen ist deshalb völlig berechtigt.»

Der FDP-Innenexperte Wolfgang Greilich erklärte, die Klagen seien die logische Folge der verfehlten schwarz-grüner Entscheidungen für den öffentlichen Dienst. Der Liberale warnte die Koalition davor, die falschen Prioritäten zu setzen.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Hessen, Öffentlicher Dienst