Beamte fordern Übernahme des Tarifabschlusses aus dem öffentlichen Dienst
Der Landesvorsitzende Heini Schmitt präsentierte in Wiesbaden ein Rechtsgutachten, nach dem die Beamtenbesoldung im Land derzeit rechtswidrig sein soll. Da sich die schwarz-grüne Landesregierung dennoch weigere, von ihrem Standpunkt abzuweichen, sei eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen.
Beamtenbund fordert Übernahme des Tarifabschlusses
Hintergrund des Streits ist, dass es Innenminister Peter Beuth (CDU) wegen der Haushaltskonsolidierung abgelehnt hat, das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst auf die Landesbeamten zu übertragen. Schwarz-Grün hatte den Beamten für 2015 stattdessen eine Nullrunde verordnet. In diesem Jahr soll es eine einprozentige Besoldungserhöhung geben. Dagegen waren die Beamten in den letzten Monaten wiederholt auf die Straße gegangen. Der Beamtenbund dbb vertritt die Interessen von etwa 115.000 Mitarbeitern des Landes und der Kommunalverwaltung.
Land prüft vorgelegtes Gutachten
Ein Sprecher von Innenminister Beuth sagte eine fachliche Prüfung des Gutachtens zu. Auch Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) erklärte, der Gesprächsfaden werde nicht abreißen. Vorwürfe des Beamtenbundes, die Betroffenen müssten einen Reallohnverzicht verkraften, träfen aber nicht zu. Auch in Zeiten niedriger Inflationsraten seien die Bezüge der Beamten in den vergangenen Jahren gestiegen. Das Land sei überzeugt davon, verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der die verbeamteten Lehrer vertritt, sowie die Opposition im Wiesbadener Landtag stellten sich bei der Kritik an die Seite des Beamtenbundes. VBE-Landeschef Stefan Wesselmann sprach von einer Besoldung nach Gutsherrenart und keinem schlüssigen haushalterischen Gesamtkonzept der Landesregierung. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände forderte Schwarz-Grün dagegen auf, standhaft zu bleiben, da die Sanierung der Landesfinanzen Vorrang vor einer Gehaltserhöhung habe.
Inhalt des Tarifergebnisses vom März 2015
Nach dem im April vergangenen Jahres ausgehandelten Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen wurden die Gehälter rückwirkend ab dem 1. März 2015 um 2 Prozent pro Monat angehoben. Ab dem 1. April 2016 steigen sie um weitere 2,4 Prozent, für bestimmte Gruppen um mindestens 80 Euro. Hessen hatte eigenständig für seine Beschäftigten verhandelt, da es 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgetreten ist.
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
41.827
-
Entgelttabelle TV-L
10.256
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.612
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
5.704
-
Entgelttabelle TV-V
4.234
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.8041
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.4522
-
Vierte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte ohne Ergebnis - Fortsetzung im November
2.348
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.010
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.950
-
Herausforderungen im Personalmanagement der EU
14.11.2024
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
07.11.2024
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
06.11.2024
-
Befristung auch ohne Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wirksam
05.11.2024
-
Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt
04.11.2024
-
Verwirkung einer Kündigungsschutzklage
31.10.2024
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
30.10.20242
-
Potenzialfeststellung für Laufbahnaufstieg ist rechtswidrig
30.10.2024
-
Formerleichterungen für die Personalarbeit ab dem 1.1.2025
24.10.2024
-
Langjährige Befristung von Arbeitszeiterhöhungen auf dem Prüfstand
23.10.2024