Impfauskunftspflicht für Kitas, Schulen und Heime

Arbeitgeber können von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine entsprechende Genesung verlangen. Nachdem der Bundestag am 7.9.2021 den entsprechenden Änderungsantrag beschlossen hat, hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 10.9.2021 zugestimmt.

Nach der beschlossenen Änderung in § 36 Abs. 3 IfSG können Arbeitgeber in Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Abs. 1 und 2 IfSG (u.a. Kitas, Schulen und Heime) Auskunft über den Impfstatus verlangen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise der Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte hierzu, dass bei Krankenhäusern bereits seit vielen Jahren gelte, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. "Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen."

Kita, Schulen und Pflegeheime

Gerade in Kita, Schule und Heim könne es "im Interesse des Infektionsschutzes" nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen".

Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte.

Keine weitergefasste Auskunftspflicht

Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es jedoch nicht geben. "Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament", sagte Spahn. 

Besonders vulnerable Personengruppen

Begründet wird die Regelung damit, dass in den betroffenen Einrichtungen "besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind". Arbeitgeber könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, "dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen".


dpa

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