Keine Aberkennung des Ruhegehalts trotz Verurteilung wegen Untreue
Das OVG Saarlouis hat am 04.03.2021 die Disziplinarklage des Landesverwaltungsamts gegen den früheren Oberbürgermeister auf Aberkennung des Ruhegehalts abgewiesen.
Verurteilung wegen Vorteilsnahme und Untreue
Der ehemaliger Kommunalpolitiker war vom Landgericht Saarbrücken wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht hatte dem Beklagten infolge dieser Taten das Ruhegehalt aberkannt. Hiergegen wurde Berufung eingelegt.
Überwiegende Uneigennützigkeit Milderungsgrund
Im Berufungsverfahren ist das OVG dem vorangegangenen Urteil nicht gefolgt.
Zwar habe der Beklagte ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Es lägen jedoch Milderungsgründe von einem solchen Gewicht vor, die sein Fehlverhalten bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände in einem milderen Licht erscheinen ließen. Ein erheblicher Milderungsgrund sei insbesondere in der überwiegenden Uneigennützigkeit seines Handelns zu sehen.
Kein endgültiger Vertrauensverlust
Außerdem seien die erheblichen beruflichen und privaten Folgen für den Beklagten und seine Familie, sein Geständnis im Strafverfahren und die Wiedergutmachung des Schadens zu berücksichtigen. Ein die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigender endgültiger Vertrauensverlust liege nicht vor.
(OVG Saarlouis, Urteil v. 04.03.2021, 6 A 84/20)
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