Kleine Anfrage: Besetzung von Planstellen bei der Bundespolizei

Bei der Bundespolizei sind mit Stand vom 23. Oktober 2019 von den beginnend mit dem Bundeshaushaltsplan 2015 zusätzlich ausgebrachten Planstellen 1.566 Planstellen besetzt. Dies ist die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Alle übrigen zusätzlich ausgebrachten Planstellen werden besetzt, sobald die Polizeivollzugsbeamten nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf den hierfür vorgehaltenen Planstellen zu führen sind, so die Bundesregierung. Im vergangenen Jahr haben 2.948 Anwärter ihren Vorbereitungsdienst begonnen und mit Stand 1. September 2019 im laufenden Jahr 3.099 Anwärter. Da diese Anwärter nicht auf einer Planstelle zu führen sind, werden die Planstellen für den Zeitraum der Ausbildung als unbesetzt ausgewiesen.

Stellen aus dem Bundeshaushaltsplan 2020

Zudem geht aus der Antwort hervor, dass der Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2020 bei der Bundespolizei 48.971,5 Planstellen und Stellen vorsieht. Dies entspricht gegenüber dem Bundeshaushaltsplan 2019 einem Aufwuchs in Höhe von 2.124 Planstellen und Stellen. Darüber hinaus enthält der Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2020 einen Haushaltsvermerk, der die Bundespolizei ermächtigt, 1.000 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, deren stellenmäßige Unterlegung erst nach Ende der Ausbildung erfolgen soll. Über die Ausbringung notwendiger Planstellen soll im Bundeshaushaltsplan 2023 entschieden werden.

Vakante Stellen aufgrund von Erreichen der Altersgrenze

Weiterhin ergibt die Antwort, dass im Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2025 voraussichtlich 5.269 Polizeibeamte wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten werden. Ebenso werden vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2025 voraussichtlich 999 Tarifbeschäftigte wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in die Rente eintreten. Hieraus vakant werdende Dienstposten, für deren Besetzung nicht bereits Polizeivollzugsbeamte vorgesehen sind, werden zeitnah zur Besetzung ausgeschrieben und entsprechend nachbesetzt, so die Bundesregierung. 



Haufe Online Redaktion

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