Kontrolle der Corona-Testzentren durch die Gesundheitsämter

Nachdem mehrere Corona-Testzentren des Abrechnungsbetrugs verdächtigt werden, sollen die Anbieter künftig besser kontrolliert werden. Wer die Kontrollen durchführen soll, ist aber umstritten. Die Kommunen sehen sich für flächendeckende Überprüfungen weder in der Lage noch befugt.

Nach Fällen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs in Corona-Testzentren wollen Bund und Länder, dass künftig kontrolliert wird - doch die potenziellen Stellen dafür wiegeln alle ab. Die Kommunen und ihre Gesundheitsdienste lehnen es ebenso ab, die Kontrollen zu übernehmen, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen. Entsprechend äußerten sich Städtetag, Gemeindebund und Landkreistag sowie der Ärzteverband des öffentlichen Gesundheitswesens, aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung in mehreren Interviews.

Gesundheitsminister von Bund und Ländern fordern strengere Kontrollen

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern waren am Montag übereingekommen, als Konsequenz aus dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Teststellen sehr schnell strengere Überwachungsvorgaben zu machen. So könnten unter anderem Abrechnungsdaten für Tests von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusätzlich abgeglichen werden. Dazu wollen die Minister mit den Kommunalverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.

Kommunen wollen Überprüfungen nicht übernehmen

«Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind», sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der «Saarbrücker Zeitung» (Dienstag). Sein Kollege Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund fügte in der «Rheinischen Post» (Dienstag) hinzu: «Dafür sind wir weder ausgestattet noch personell in der Lage.» Landkreistag-Präsident Reinhard Sager sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag), die Gesundheitsämter kontrollierten, ob die Bestimmungen zur Durchführung von Tests eingehalten würden. «Die Gesundheitsämter sind aber keine Buchprüfer.»

Ähnlich argumentierte die Vize-Verbandschefin der Amtsärzte in der «Rheinischen Post». Die Abrechnung nicht vorgenommener Tests sei ein strafrechtlich relevanter Betrug. «Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität», sagte Elke Bruns-Philipps. Dazu seien sie weder personell in der Lage noch befugt.


Kontrolle durch die Kassenärztlichen Vereinigungen?

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sieht die Aufgabe bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Er würde sich wünschen, dass sie die Zahl der durchgeführten Tests überprüften - analog zu den Abrechnungen der Ärzte, sagte er dem RND. Doch auch die wollen nicht. «Mehr als zu prüfen, ob die Rechnungen formal korrekt sind, können wir nicht tun», sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Dienstag). «Das sieht die Testverordnung nicht vor, und es wäre für die KVen auch nicht leistbar.» Er meinte, die Städte und Gemeinden sollten die Zulassung strenger handhaben. «Es gilt, die Vorauswahl der Marktteilnehmer dringend zu verbessern.»

Datenschutzschutzrechtliche Hürden bei der Überprüfung

Dedy schlug vor, dass Test-Anbieter im Abrechnungsverfahren offenlegen müssen, wen sie getestet haben. «Auch wenn Datenschützer jetzt sagen sollten, das könnte problematisch sein - wir müssen dafür sorgen, dass das Abrechnungsverfahren wasserdicht wird.» Dem widersprach aber Landsberg mit Verweis auf den Datenschutz: «Es wäre deshalb sicherlich nicht akzeptabel, die Namen, Anschriften und Telefonnummern von getesteten Personen länger als unbedingt notwendig zu speichern.»

dpa

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