Erneute Kritik an Warnstreiks für Berliner Kliniken

Die Gewerkschaft ver.di hat für den 23. August bis 25. August 2021 in den großen kommunalen Krankenhäusern Berlins, der Charité und Vivantes, erneut zu Warnstreiks aufgerufen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verweist wie schon zuvor auf die Missachtung der Verhandlungszuständigkeit. 

Mit den Warnstreiks sollen Regelungen zur Entlastung des Personals erzwungen werden. Die Charité und Vivantes sind Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin), der wiederum Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Die VKA vertritt die Interessen der kommunalen Arbeitgeber auf der Bundesebene und ist wie ver.di Tarifvertragspartei des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Neben der Aufnahme von Tarifverhandlungen zu einem Entlastungstarifvertrag fordert die Gewerkschaft ver.di zugleich eine Bezahlung ihrer Beschäftigten bei den Vivantes-Tochtergesellschaften nach dem TVöD.

ver.di ignoriere Verhandlungskompetenz 

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Weder die Charité und das Vivantes-Klinikum noch der KAV Berlin können Verhandlungen über einen Entlastungs-Tarifvertrag führen. Die Zuständigkeit zum Führen von Verhandlungen derartiger Tarifverträge liegt allein bei der VKA als Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände. Wiederholt und wissentlich setzt sich ver.di mit ihren Forderungen und Streikankündigungen über die ihr durchaus bekannten Regularien ihres Sozialpartners, der VKA, hinweg. Das zeugt von einem falschen Verständnis der Sozialpartnerschaft und ist nicht hinnehmbar. 

Erneute Aufforderung, Streikmaßnahmen zu beenden

Dieses Verhalten sei unverantwortlich und schädige das Vertrauen der Patienten in die kommunalen Krankenhäuser, so Benrath. Er forderte die Gewerkschaft zum wiederholten Male auf, die Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen.

VKA

Schlagworte zum Thema:  Streik, Krankenhaus, Tarifverhandlung