Kündigung: Verleumdung rechtfertigt Kündigung

Ehrenrührige Behauptungen über Kollegen und Vorgesetzte können eine Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und den Rauswurf einer Sekretärin bestätigt.

Die Frau war in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming tätig und hatte sich abfällig über ihre Chefin und Kollegin geäußert. Sie hatte diese bezichtigt, während des Dienstes Alkoholexzesse gefeiert und Sex gehabt zu haben. Dafür sahen die Richter keine Hinweise. Die Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 19 Sa 322/13).
Laut Urteil ist dem Landkreis nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die Richter in Berlin bestätigten damit eine Entscheidung der Potsdamer Kollegen vom Sommer 2013. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen.

dpa

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