Verleumdung rechtfertigt Kündigung
Die Frau war in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming tätig und hatte sich abfällig über ihre Chefin und Kollegin geäußert. Sie hatte diese bezichtigt, während des Dienstes Alkoholexzesse gefeiert und Sex gehabt zu haben. Dafür sahen die Richter keine Hinweise. Die Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 19 Sa 322/13).
Laut Urteil ist dem Landkreis nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die Richter in Berlin bestätigten damit eine Entscheidung der Potsdamer Kollegen vom Sommer 2013. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen.
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
36.193
-
Entgelttabelle TV-L
9.221
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.047
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
5.262
-
Entgelttabelle TV-V
4.322
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.9101
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.6092
-
Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
2.123
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.047
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.981
-
TV-L-Tarifrunde 2023: Tarifverträge veröffentlicht
21.11.2024
-
Personalrat hat keinen Anspruch auf Feststellung eines unangemessen langen Gerichtsverfahrens
19.11.2024
-
Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
18.11.2024
-
Herausforderungen im Personalmanagement der EU
14.11.2024
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
07.11.2024
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
06.11.2024
-
Befristung auch ohne Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wirksam
05.11.2024
-
Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt
04.11.2024
-
Verwirkung einer Kündigungsschutzklage
31.10.2024
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
30.10.20242
Ich halte die extreme Ahndung von "ehrenrührigen" Äußerungen, meist mündlich in (wenn auch mehreren) Einzelgesprächen und damit nicht wirklich beweisbar, für mehr als fragwürdig. Hier wird in Form einer uralten Ehrenkultur der Herrschaftsgilde die Unantastbarkeit der Herrschenden geschützt. ... In der Moderne die zweifelhafte "Ritterlichkeit" gepflegt ....
Da werden, vermutlich auch im vorliegenden Fall, "kleine Leute" gereizt und gemobbt um dann mit ehrenrühriger Gekränktheit seinen Machtanspruch zu verteidigen, wenn sich der/die "Kleine" in Verzweiflung und Unmacht im Wort vergreift. Ehre wird nur vorgeschoben! Es geht nur um Machterhalt!
Über Mobbing wird in Firmen nicht gesprochen, das gibt es nicht, respektive wird als "Kollateralschaden abgetan. :-(
Ich fordere mehr Coolness und Leistung bei Leitenden und Führenden und weniger verbissenes Verharren auf "Ehre" und "Unterwürfigkeit".