Land soll Schmerzensgeld an Beamte zahlen

Wenn Beamte während des Dienstes Opfer einer Gewalttat werden und der Täter mittellos ist, soll der Staat einspringen und Schmerzensgeld zahlen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg vor.

Nach einem Gesetzesentwurf des Landes Baden-Württemberg sollen Landesbeamte künftig nicht mehr auf ihrem Schmerzensgeldanspruch sitzen bleiben, wenn sie während des Dienstes Opfer einer Gewalttat werden. Der Staat soll einspringen und Schmerzensgeld auszahlen, wenn das Opfer die Ansprüche nicht durchsetzen kann, z. B. weil der Täter mittellos ist. Das sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU), der dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet hat, der Deutschen Presse-Agentur.

Land erstattet das gerichtlich festgestellte Schmerzensgeld

Das Land erstattet die Summe des gerichtlich festgestellten Schmerzensgeldes. Im Gegenzug treten die Staatsdiener ihren Anspruch an den Dienstherrn ab. Die Regelung gilt für alle Beamten und ist nicht nur auf Polizisten beschränkt. Letztere werden oft bei Einsätzen verletzt.

«Unsere Polizistinnen und Polizisten halten oft genug für uns alle und für unsere Sicherheit den Kopf hin – im wahrsten Sinne des Wortes.» Strobl sprach in Sachen Schmerzensgeld von der «bundesweit polizeifreundlichsten Lösung». Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: «Auch die Kollegen und Kollegen in den Gefängnissen, die bei angespannter Belegungssituation und durch immer schwierigere Häftlinge stark belastet sind, werden von diesem Gesetz profitieren.»

Zuvor hatten der Vize-Fraktionschef der CDU, Thomas Blenke, und der polizeipolitische Sprecher Sigfried Lorek bereits angekündigt, dass die Beamten nicht mehr das Risiko dafür tragen müssten, ob der Angreifer das Schmerzensgeld jemals zahle. Der Landesvize der Deutschen Polizeigewerkschaft, Daniel Jungwirth, begrüßte die Regelung: «Es ist ein gutes Signal, wenn die grün-schwarze Landesregierung das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel nun anpackt und umsetzt.»

Regelung soll rückwirkend gelten

Vize-Fraktionschef Blenke wies darauf hin, dass die geplante neue Regelung auch zwei Jahre rückwirkend für bereits bestehende Ansprüche gelten soll. Außerdem umfasse sie auch den Anspruch für rechtswidrige Angriffe außerhalb des Dienstes, wenn diese gerade wegen der Eigenschaft als Beamter entstanden seien, teilten die beiden CDU-Politiker Blenke und Lorek weiter mit.

dpa

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