Landesbeamter klagt gegen Dienstherrn wegen Unterbeschäftigung
Wegen chronischer Unterbeschäftigung in seiner Dienststelle klagt ein Landesbeamter gleich vor zwei Gerichten gegen das Land Rheinland-Pfalz.
Anspruch auf angemessene Beschäftigung?
In seiner Klage vor dem Landgericht, über die der SWR zuerst berichtete, bezieht sich der Kläger nach Angaben eines Gerichtssprechers auf das Beamtenrecht, aus dem er eine Pflicht zu angemessener Beschäftigung ableitet. Außerdem sieht er sich in seinen persönlichen Grundrechten verletzt und bringt vor, dass die Unterbeschäftigung zu körperlichem und psychischen Leid führe. Zudem könne er so keine Tätigkeiten vorweisen, um sich an anderer Stelle zu bewerben. Das Land hat nach Zustellung der Klage mehrere Wochen Zeit für eine Erwiderung. Falls keine gütliche Einigung gelingt, könnte es voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst zu einer Verhandlung vor dem Landgericht kommen.
Klagen vor dem Landgericht und dem Verwaltungsgericht
Schon im November vergangenen Jahres hatte der Beamte vor dem Verwaltungsgericht Mainz eine Klage eingereicht und eine „amtsangemessene Beschäftigung“ verlangt. In diesem Verfahren machen beide Seiten nach Angaben einer Gerichtssprecherin zurzeit in Schriftsätzen ihre rechtlichen Standpunkte deutlich. Ein Termin für eine Verhandlung sei noch nicht absehbar.
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