Lehrerin bekommt kein Schmerzensgeld bei Kritik am Unterricht
Mehrere Eltern beschwerten sich beim Elternjahrgangssprecher über eine Englisch- und Musiklehrerin einer Gesamtschule. In einem Brief an die Schulleitung fasste der Elternjahrgangssprecher die von den Eltern vorgebrachte Kritik zusammen und bat darum, die Lehrerin nicht mehr in der Stufe ihrer Kinder einzusetzen. Der Lehrerin wurde von den Eltern unter anderem vorgeworfen, einzelne Kinder vor der Klasse bloßzustellen. Zudem überziehe sie den Unterricht, sodass die Kinder nicht essen können oder zum Bus oder in den nächsten Unterricht zu spät kommen. Wünsche zu Einzelterminen und auch Einzelanfragen der Eltern ignoriere sie. Insgesamt zeige sich die Lehrerin uneinsichtig und drohe immer wieder mit dem Anwalt und dem Schulamt bzw. der Schulaufsicht, weil sie sich gemobbt und angegriffen fühlt. In der Folge schaltete die Lehrerin einen Anwalt ein und verlangte von dem Elternjahrgangssprecher, dass er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, mit welcher er solche Behauptungen unterlassen soll. Zusätzlich forderte sie 30.000,- EUR Schmerzensgeld.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht ist nicht durch Kritik am Unterricht verletzt
Das Landgericht Köln urteilte, dass der Lehrerin weder ein Unterlassungsanspruch noch ein Schmerzensgeld zusteht. Grundsätzlich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einen Abwehranspruch gegenüber ehrverletzenden Äußerungen Dritter begründen. Allerdings stellen die Ausführungen des Elternjahrgangssprechers keine den Unterlassungsanspruch begründenden Äußerungen dar. Schließlich handelt es sich um eine Übermittlung von Elternmeinungen. Ob diese inhaltlich berechtigt oder unberechtigt sind, kann nicht dem Elternjahrgangssprecher angelastet werden. Schmerzensgeld kommt zudem nur dann in Betracht, wenn die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schwerwiegend ist. Dies ist hier ebenfalls abzulehnen.
(LG Köln, Urteil v. 6.12.2017, 12 O 135/17)
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
21.521
-
Entgelttabelle TV-L
9.740
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.885
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
6.250
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
4.0321
-
Entgelttabelle TV-V
4.003
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.8712
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
2.419
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.170
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
2.025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
13.12.2024
-
Kein Ausschluss aus dem Personalrat trotz Verstoßes gegen Schweigepflicht
11.12.2024
-
Vordrängeln bei Coronaimpfung rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts einer Beamtin
10.12.2024
-
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen überprüfen
09.12.2024
-
Wirksame Übermittlung von Dokumenten über ein elektronisches Behördenpostfach
03.12.2024
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-V
25.11.2024
-
Entgelttabelle Pflegedienst
25.11.2024
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
25.11.2024