Besoldung für Professoren wird geändert
Mit einer Änderung des Besoldungsgesetzes will das Land die Vergütung von Professoren neu regeln und auf die Verbeamtung von Lehrern reagieren.
Wie Finanzministerin Heike Polzin (SPD) bei der Gesetzeseinbringung im Landtag sagte, müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Gehälter von Professoren auch in Mecklenburg-Vorpommern angehoben werden. Für sogenannte W2-Professoren soll das Grundgehalt um 600 EUR im Monat steigen, in der Besoldungsgruppe W3 beträgt das Plus 500 EUR. Allerdings würden frühere variable Zahlungen eingerechnet, sagte Polzin. Für das Land bedeute dies Extraausgaben von 724.000 EUR im Jahr.
Grund sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur früheren Gehaltsregelung in Hessen (BVerfG, Urteil v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10). Um Klagen zu vermeiden, vollziehe auch Mecklenburg-Vorpommern die geforderte Erhöhung.
Neues Gesetz enthält auch Regelungen für verbeamtete Lehrer
Mit dem neuen Gesetz wird zudem die Dienstbezeichnung der künftig zum Teil verbeamteten Lehrer geregelt. Das sei unabdingbar für die Zuordnung zu den Besoldungsgruppen, sagte Polzin. Festgelegt werde auch, wie die Pensionen für Lehrer berechnet werden, die schon als angestellte Pädagogen tätig sind und nun verbeamtet werden. Maximal fünf Dienstjahre sollen berücksichtigt werden, da ja vorher schon Rentenansprüche erworben worden seien.
Die Bildungsgewerkschaft GEW nahm die geplante Gesetzesänderung zum Anlass, ihre Forderung nach schulartunabhängiger Entlohnung der Pädagogen zu erneuern. Die bisherige Ungleichbehandlung müsse beendet werden, verlangte GEW-Landeschefin Annett Lindner. «Die schulartunabhängige Bezahlung ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit», sagte die Gewerkschafterin. Die Lehrkräfte an den Grundschulen drohten aber erneut auf der Strecke zu bleiben, beklagte Lindner. Das Entlohnungsmodell des Landes sei nicht mehr zeitgemäß. Es müsse reformiert werden, denn jede Klassenstufe leiste ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Schulabschluss.
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