MV: Bei Verbeamtung von Lehrern werden nur 5 Jahre anerkannt

Bisher angestellte Lehrer, die sich in Mecklenburg-Vorpommern verbeamten lassen möchten, bekommen für die Berechnung der Einkommenshöhe nur fünf Dienstjahre anerkannt.

Dies bestätigte ein Sprecher des Bildungsministeriums in Schwerin. Lehrer würden damit nicht schlechter gestellt als Beamte in anderen Bereichen, betonte er. Auch bei diesen gelte künftig die Anrechnung von fünf Jahren Vordienstzeit als Angestellte im öffentlichen Dienst.

Die finanzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, Jeannine Rösler, forderte, die Dienstzeiten voll anzurechnen. Geschehe dies nicht, habe das negative Folgen für die Einkommenshöhe und auch für die spätere Pension der Lehrkräfte.

Gewerkschaft fordert Verbeamtung älterer Lehrer

Die Gewerkschaft dbb m-v hat eine Ausweitung der Lehrer-Verbeamtung auf Pädagogen bis zum Alter von 45 Jahren gefordert. Bisher hätten erst 20 Prozent der unter 40-Jährigen, die ab 1. August den Beamtenstatus erlangen können, einen Antrag gestellt, sagte der Landesvorsitzende des dbb m-v, Dietmar Knecht. Damit sei die Sorge vor zu großen Pensionsansprüchen unbegründet. Das Thema Verbeamtungen bis zum Alter von 45 Jahren solle deshalb für alle Landesbediensteten wieder aufgegriffen werden.

Dem Bildungsministerium zufolge liegen bislang 864 Anträge auf Verbeamtung von Lehrern vor. Von den Pädagogen, die schon im Schuldienst sind - die sogenannten Bestandslehrer - erfüllten 783 die Altersvoraussetzungen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die höhere Zahl Anträge im Vergleich zu den Berechtigten könne darauf zurückzuführen sein, dass darunter möglicherweise auch Anträge von Älteren seien oder auch von Referendaren. Die Anträge seien noch nicht gesichtet worden.

dpa

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