Ausbildung für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich neu geregelt
Mit dem "Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten" vom 14.12.2019 werden bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildungen in diesen Berufen geschaffen. Sie treten zum 1.1.2022 in Kraft treten.
Bundeseinheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs
Anästhesie- und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkräften in operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist hoch. Die bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung greift die Weiterentwicklungen bei diesen komplexen Aufgabenstellungen und das breite Tätigkeitsspektrum der Berufe auf.
Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes sind:
- In der bundeseinheitlich geregelten Ausbildung werden grundlegende Kompetenzen im sicheren Umgang mit Patientinnen und Patienten in einem sehr sensiblen Arbeitsumfeld vermittelt. Auszubildende lernen beispielsweise den fachgerechten Umgang mit Medikamenten, Medizinprodukten und weiteren medizinischen Geräten. Sie lernen darüber hinaus, eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herzustellen oder Ärztinnen und Ärzten im Anästhesie- und OP- Bereich zu assistieren. Sie werden darauf vorbereitet, mit den Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesundheitszustandes entsprechend zu kommunizieren.
- Die neue dreijährige Ausbildung besteht aus einer Verzahnung von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen.
- Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss. Ausreichend ist neben einem Hauptschulabschluss auch eine einjährige Ausbildung im Pflegebereich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
- Die Ausbildung zur Anästhesietechnischen und zur Operationstechnischen Assistenz wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und somit auch staatlich anerkannt.
- Die Auszubildenden sollen eine angemessene Vergütung erhalten. Schulgeld darf nicht verlangt werden.
- Wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine OTA- oder ATA-Ausbildung nach den bisherigen Regelungen begonnen hat, kann diese abschließen.
- Geregelt sind auch Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für die derzeit ausbildenden Schulen und ihre Lehrkräfte sowie für diejenigen, die ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen absolviert haben. Grundlage für die bisherigen Ausbildungen zu Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten sind Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Länderregelungen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
36.193
-
Entgelttabelle TV-L
9.221
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.047
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
5.262
-
Entgelttabelle TV-V
4.322
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.9101
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.6092
-
Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
2.123
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.047
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.981
-
TV-L-Tarifrunde 2023: Tarifverträge veröffentlicht
21.11.2024
-
Personalrat hat keinen Anspruch auf Feststellung eines unangemessen langen Gerichtsverfahrens
19.11.2024
-
Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
18.11.2024
-
Herausforderungen im Personalmanagement der EU
14.11.2024
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
07.11.2024
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
06.11.2024
-
Befristung auch ohne Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wirksam
05.11.2024
-
Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt
04.11.2024
-
Verwirkung einer Kündigungsschutzklage
31.10.2024
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
30.10.20242