Ombudsstelle soll bei Diskriminierung in Berliner Behörden helfen
Berliner, die sich von Behörden diskriminiert fühlen, sollen sich an eine Ombudsstelle wenden können. Die Stelle ist Teil eines Entwurfs für ein Landesantidiskriminierungsgesetz, den der Berliner Senat am 4. Juni beschlossen hat. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte nach der Sitzung, dass Berlin das erste Bundesland in Deutschland mit einem solchen Gesetz wäre. Der Gesetzentwurf muss noch ins Abgeordnetenhaus eingebracht und dort behandelt werden.
Bürger sollen durch Ombudsstelle Unterstützung bekommen
Im Kern geht es um den Schutz bei Diskriminierungen im öffentlichen Dienst etwa wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, des Lebensalters, des sozialen Status sowie der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Privatleute oder Firmen, die sich durch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und den landeseigenen Unternehmen oder durch Verfahren, Genehmigungen sowie Vorschriften diskriminiert fühlen, sollen Hilfe bekommen.
Betroffene sollen mit dem Gesetz (LADG) auch Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung haben. Gerichte sollen hinzugezogen werden können. Behrendt betonte aber: «Ich rechne nicht mit der großen Masse an Gerichtsverhandlungen.»
Auf Bundesebene gibt es bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Weil es sich aber auf den Bereich Arbeitswelt und Privatrecht beschränke, schließe ein Landesgesetz die Lücke des Bereiches des öffentlichen Dienstes, sagte Behrendt.
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