Aufgrund der Coronakrise sollen bestimmte Pflegekräfte eine Sonderprämie von 1500 Euro erhalten. ver.di und BVAP einigten sich am Wochenende auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der Corona-Krise.
Sonderprämie von 1.500 EUR, 900 EUR für Azubis
Die Eckpunkte des Vertrags sehen vor, dass Beschäftige mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro erhalten. Teilzeitbeschäftigte sollen einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden bekommen. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sind einbezogen. Hierbei haben sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten.
Allgemeinverbindlichkeit beantragt
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, betont: „Wir wollen, dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine Prämie bekommen, unabhängig davon, ob sie einen Tarifvertrag haben oder nicht. Deshalb werden wir beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und alle Arbeitgeber diese Prämie zahlen müssen – auch die kommerziellen Anbieter, die faire Löhne für die verantwortungsvolle Arbeit in der Pflege verweigern.“
Weiterhin Tarifvertrag für alle Arbeitgeber angestrebt
Für die BVAP weist Vorstandsmitglied Gero Kettler darauf hin, dass die Prämie eine Anerkennung der besonderen Belastung in dieser Krise sei und keineswegs eine angemessene Vergütung für die auch im Alltag verantwortungsvolle, oft auch belastende und zu schlecht bezahlte Arbeit ersetze. Deshalb würden BVAP und ver.di auch weiter daran arbeiten, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auf alle Arbeitgeber erstreckt werden soll.
Tarifabschluss unter Gremienvorbehalt
Kettler weist zum weiteren Vorgehen darauf hin, dass der Tarifabschluss unter Gremienvorbehalt stehe und die jeweiligen Entscheidungsgremien der Tarifvertragsparteien auch ohne persönliches Zusammenkommen zeitnah über das Ergebnis beraten werden.
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