Pflegemindestlohn wird schrittweise erhöht

Beschäftigte in der Altenpflege in Deutschland sollen zukünftig mehr Geld erhalten. Dies empfahl die Pflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine entsprechende Verordnung soll folgen. Über einen Branchentarifvertrag wird noch verhandelt.

Die Mitglieder der Pflegekommission einigten sich am 28. Januar 2020 in Berlin auf eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege und zusätzliche Urlaubstage für die Beschäftigten.

Erhöhung in vier Schritten

Bis 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in vier Schritten spürbar auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland angehoben werden, wie die Pflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin beschloss.

Ab 1. Juli 2021 soll es zudem erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro geben. Dieser soll zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen, wie das Bundesarbeitsministerium weiter berichtete. In Einrichtungen mit Pflegemindestlohn arbeiten 1,2 Millionen Beschäftigte.

Erste Erhöhung am 1. Juli 2020

Der heute noch allein auf Hilfskräfte ausgerichtete Pflegemindestlohn liegt derzeit bei 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten. Im April läuft diese Lohnuntergrenze für die Altenpflege und ambulante Krankenpflege aus. Den ersten Erhöhungsschritt soll es am 1. Juli 2020 geben - auf 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten. Die seit langem geforderte Ost-West-Angleichung soll zum 1. September 2021 kommen - auf 12 Euro.

Neu eingeführt werden sollen zum 1. April 2021 auch Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 12,50 Euro im Westen und 12,20 Euro im Osten. In drei Stufen soll die Lohnuntergrenze für diese angelernten Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung bis 1. April 2022 auf einheitlich 13,20 Euro steigen. 

Die Vereinbarung sieht mehr Urlaubstage über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus vor: Jeweils sechs Tage mehr für 2021 und 2022.

Einigung der Kommission soll durch Verordnung umgesetzt werden

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlung. «Das Ergebnis bereitet auch den Weg, die längst überkommenen unterschiedlichen Pflegemindestlöhne in Ost- und Westdeutschland zu überwinden.» Heils Ressort will die einstimmige Einigung der Kommission per Verordnung umsetzen.

Auch die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Einigung. «Die neuen Regelungen werden für Pflegekräfte insbesondere in den neuen Ländern und bei kommerziellen Anbietern zu deutlichen Verbesserungen führen», sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Die kirchlichen Dienstgeber zeigten sich zufrieden mit der Einigung. «Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen und ein gutes Ergebnis im Sinne der Pflegekräfte erreicht», sagte der Chef des Verbandes diakonischer Dienstgeber, Christian Dopheide. Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege, sagte, die Werte spiegelten das politische Ziel wieder, die Pflege auch bei den Vergütungen aufzuwerten. 

Branchentarifvertrag ist noch offen

Noch nicht vom Tisch ist die Möglichkeit, über einen Tarifvertrag zu mehr Geld und besseren Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu kommen. Heil sagte: «Der bessere Weg, zu Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege zu kommen, ist ein Branchentarifvertrag, den ich für allgemeinverbindlich erklären kann.» Heil forderte die Tarifpartner auf, ihre laufenden Verhandlung zu einem Abschluss zu bringen. 

Verdi verhandelt derzeit mit der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Dabei sei man «bislang gut vorangekommen», so Bühler. Doch ob daraus ein allgemein gültiger Flächentarifvertrag werden kann, ist offen - private Pflegeanbieter sprechen der BVAP ab, für die ganze Branche verhandeln zu können.

Hintergrund der Anstrengungen ist die enorme Pflegelücke in Deutschland. Schon heute kommen in der Altenpflege auf 100 gemeldete freie Stellen derzeit nur 27 Bewerber. Nach Prognosen fehlen in den kommenden Jahren hunderttausende Pflegekräfte.


dpa

Schlagworte zum Thema:  Pflege, Tarifabschluss, Mindestlohn