OVG bestätigt Streikverbot für Beamte
Die beiden Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatten im Februar 2009 während der Unterrichtszeit in Hannover an einem Streik teilgenommen und sollten dafür nach dem Willen der Landesschulbehörde 100 EUR Geldbuße zahlen. Dies sei trotz abweichender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Recht geschehen, entschied der 20. Senat am Dienstag und bestätigte damit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom vergangenen August.
Bei einer Anpassung des deutschen Rechts an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würde «der Kernbestand des Grundgesetzes berührt», argumentierten die Richter (OVG Niedersachsen, Urteil v. 12.6.2012, 20 BD 7/11 und 20 BD 8/11).
Das in der deutschen Verfassung verankerte Berufsbeamtentum sei ein ausbalanciertes System von gegenseitigen Rechten und Pflichten der Beamten einerseits und ihrer Dienstherren andererseits. «Dieses System würde durch ein Streikrecht der Beamten grundlegend gestört», erklärten die Richter. Eine Anpassung der deutschen Verfassungsgrundsätze an das europäische Recht könne nur durch eine Änderung des Grundgesetzes erfolgen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Ganz ähnlich hatte im vergangenen März das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden.
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