Reform der Hebammenausbildung
Deutschland ist laut dem Deutschen Hebammenverband das letzte EU-Land, in dem Hebammen noch nicht an Hochschulen studieren können, sondern eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Das soll sich nun ändern.
Studiengang für Hebammen
Der Bundesrat hat dem im Kabinett am 15.5.2019 beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung am 8.11.2019 zugestimmt. Dieser sieht vor, dass künftige Hebammen ein duales Studium absolvieren. Die bestehende duale Ausbildung wird also in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.
Bisher werden Hebammen und Entbindungshelfer an Hebammenschulen auf ihren Beruf vorbereitet. Übergangsweise ist das noch bis 2022 möglich. Dann wird die Ausbildung nur noch an Hochschulen angeboten.
Einheitliche Standards in Europa
In allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Deutschland werden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland entspricht europäischen Standards und setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermöglicht künftigen Hebammen und Entbindungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.
Eine Reform der Ausbildung sei zudem notwendig, weil die Anforderungen an die Geburtshilfe stetig ansteigen. Hebammen arbeiten meist sehr selbständig und tragen daher viel Verantwortung. Die Anforderungen auf Grundlage des Hebammenausbildungsgesetzes von 1980 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung wird die Qualität der Ausbildung verbessern und den Beruf attraktiver machen, so eine Pressemitteilung der Bundesregierung.
Wirkung nur für die Zukunft
Wer bereits Hebamme ist und die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme" hat, wird diese Erlaubnis behalten – egal wo und wie die Ausbildung erfolgte. Auch wer derzeit an einer Hebammenschule lernt und die Ausbildung erfolgreich abschließt, ist und bleibt Hebamme.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz soll überwiegend zum 01.01.2020 in Kraft treten.
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
21.521
-
Entgelttabelle TV-L
9.740
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.885
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
6.250
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
4.0321
-
Entgelttabelle TV-V
4.003
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.8712
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
2.419
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.170
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
2.025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
19.12.2024
-
TVöD-Tarifverhandlungen: Drohen Warnstreiks im öffentlichen Dienst?
19.12.2024
-
Kein Ausschluss aus dem Personalrat trotz Verstoßes gegen Schweigepflicht
11.12.2024
-
Vordrängeln bei Coronaimpfung rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts einer Beamtin
10.12.2024
-
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen überprüfen
09.12.2024
-
Wirksame Übermittlung von Dokumenten über ein elektronisches Behördenpostfach
03.12.2024
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-V
25.11.2024
-
Entgelttabelle Pflegedienst
25.11.2024