Reform der Hebammenausbildung

Hebammen und Entbindungshelfer sollen künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. Der Bundesrat hat am 8.11.2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der Hebammenausbildung zugestimmt.

Deutschland ist laut dem Deutschen Hebammenverband das letzte EU-Land, in dem Hebammen noch nicht an Hochschulen studieren können, sondern eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Das soll sich nun ändern.

Studiengang für Hebammen

Der Bundesrat hat dem im Kabinett am 15.5.2019 beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung am 8.11.2019 zugestimmt. Dieser sieht vor, dass künftige Hebammen ein duales Studium absolvieren. Die bestehende duale Ausbildung wird also in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.

Bisher werden Hebammen und Entbindungshelfer an Hebammenschulen auf ihren Beruf vorbereitet. Übergangsweise ist das noch bis 2022 möglich. Dann wird die Ausbildung nur noch an Hochschulen angeboten.

Einheitliche Standards in Europa

In allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Deutschland werden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland entspricht europäischen Standards und setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermöglicht künftigen Hebammen und Entbindungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.

Eine Reform der Ausbildung sei zudem notwendig, weil die Anforderungen an die Geburtshilfe stetig ansteigen. Hebammen arbeiten meist sehr selbständig und tragen daher viel Verantwortung. Die Anforderungen auf Grundlage des Hebammenausbildungsgesetzes von 1980 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung wird die Qualität der Ausbildung verbessern und den Beruf attraktiver machen, so eine Pressemitteilung der Bundesregierung.

Wirkung nur für die Zukunft

Wer bereits Hebamme ist und die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme" hat, wird diese Erlaubnis behalten – egal wo und wie die Ausbildung erfolgte. Auch wer derzeit an einer Hebammenschule lernt und die Ausbildung erfolgreich abschließt, ist und bleibt Hebamme.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz soll überwiegend zum 01.01.2020 in Kraft treten.


Schlagworte zum Thema:  Hebamme