Rentenalter für Feuerwehrleute auf 61 Jahre angehoben

Das Rentenalter für Feuerwehrleute wird in Nordrhein-Westfalen auf 61 Jahre angehoben. Die Erhöhung erfolgt für die Jahrgänge 1968 bis 1970 schrittweise. Das hat die Regierung in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Die beiden nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und Grüne haben sich darauf verständigt, das Rentenalter für Feuerwehrleute um ein Jahr auf 61 Jahre anzuheben. Ursprünglich war eine Anhebung um zwei Jahre auf 62 im Gespräch gewesen. Daran hatte es aber starke Kritik insbesondere von den Gewerkschaften, aber auch von Sachverständigen gegeben. Am Dienstag teilten Fraktionen von CDU und Grünen nun mit, man habe sich auf einem Kompromiss geeinigt, der eine moderate Anhebung um ein Jahr vorsehe. 

Schrittweise Erhöhung des Rentenalters ab den Jahrgängen 1968 bis 1970

Die Jahrgänge 1966 und 1967 seien davon noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 werde die Altersgrenze schrittweise erhöht. Wer 1971 oder später geboren worden sei, für den gelte dann die Altersgrenze 61 Jahre.

Die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Julia Höller, sagte, angesichts der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung von Feuerwehrleuten sei es richtig, dass diese früher in den Ruhestand gingen. «Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr von 60 auf 61 vertretbar.»

dpa
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