Mehr Geld für frühere Hauptschullehrer
Bisher arbeiten in Rheinland-Pfalz hunderte Hauptschullehrer auch an Real- und Gesamtschulen - verdienen aber weniger. Das soll wird sich nun ändern.
Hochstufung von A12 in A13
Die Lehrergewerkschaft VBE hofft, dass bis 2021 jedes Jahr etwa 600 weitere Ex-Hauptschullehrer von der Besoldungsgruppe A12 auf A13 hochgestuft werden - sicher ist das bisher nur für 2018.
«Die Kollegen werden damit nicht belohnt - in den vergangenen Jahren haben sie ihre Arbeit gemacht, ohne gerecht entlohnt zu werden», sagte der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Bold. «Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Vereinbarungen auch für die nächsten Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode eingehalten werden.»
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich erfreut, dass 600 Lehrer befördert werden, die vorher erfolgreich eine sogenannte Wechselprüfung für die Hochstufung abgelegt haben. «Ursprünglich waren 300 Beförderungen geplant», sagte Hubig. «Die Regierungsfraktionen haben es allerdings möglich gemacht, dass dieses und nächstes Jahr jeweils 600 Lehrerinnen und Lehrer befördert werden können.» Eine Ministeriumssprecherin sagte, alle Lehrer, die bisher eine Prüfung bestanden hätten, würden in diesem oder dem nächsten Jahr auch befördert.
Frühere Hauptschullehrer unterrichten an Realschulen und Gesamtschulen
In Rheinland-Pfalz gibt es keine staatliche Hauptschule mehr. Die rund 600 früheren Hauptschullehrer unterrichten an Realschulen plus und integrierten Gesamtschulen. Deshalb sollen sie nach Ansicht des Lehrerverbands VBE genauso wie Realschullehrer bezahlt werden - nach dem Motto «Gleiches Geld für gleiche Arbeit». Die Voraussetzung ist, dass sie Beamte sind und die Wechselprüfung ablegen.
Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dass allen Lehrern mit absolvierter Wechselprüfung «eine zeitlich realistische Perspektive zur Beförderung» gegeben wird. Der Unterschied macht laut VBE bisher über 400 Euro im Monat aus.
Rheinland-Pfalz setzt Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts um
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende 2014 entschieden, dass Rheinland-Pfalz Hauptschullehrern ermöglichen muss, berufsbegleitend eine Qualifikation für das Amt des Realschullehrers zu erwerben. Eine ausgebildete Hauptschullehrerin an einer Realschule hatte auf gleiches Geld für gleiche Arbeit geklagt.
Der Lehrerverband wünscht sich auch für ehemalige Hauptschullehrer in Altersteilzeit eine Hochstufung auf die Bezahlung als Realschullehrer. Fünf Lehrer, die eine Wechselprüfung gemacht hatten, wurden aber nicht hochgestuft. Die Ministeriumssprecherin sagte, nach dem Beamtenrecht könnten Lehrer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht mehr befördert werden.
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