Sabbatjahr wird im öffentlichen Dienst beliebter

Im Jahr 2016 haben 4.150 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen ein Sabbatjahr genommen. Dies waren zwei Prozent mehr als im Jahr zuvor. Das Sabbatjahr wurde meist von Lehrern genutzt.

Das berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Ausgabe vom 3. Januar 2017 unter Berufung auf Zahlen, die das Innenministerium auf eine Anfrage der Landtags-FDP mitgeteilt hat. In mehr als 90 Prozent der Fälle seien es Lehrer gewesen, die ein Sabbatjahr nahmen. Viele ältere Pädagogen hätten so den Ruhestand faktisch ein Jahr vorgezogen.

Hintergrund: Was ist ein Sabbatjahr?

Ein Sabbatjahr („Sabbatical“) ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen längeren Zeitraum – meist mehrere Jahre – erstreckt und aus zwei Phasen besteht: aus einer Arbeitsphase ("Ansparphase"), in der der Beschäftigte in der Regel ohne Arbeitszeitverkürzung vollzeitbeschäftigt ist, und aus einer Freistellungsphase, in der der Beschäftigte gänzlich vom Dienst freigestellt ist.
Die in der Freistellungsphase nicht erbrachte Arbeitsleistung muss in der vorhergehenden oder nachfolgenden Arbeitsphase erbracht werden (§ 7 Abs. 1a SGB IV). Innerhalb des vereinbarten Gesamtzeitraums eines Sabbaticals wird eine (befristete) durchgehende Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. Auch während der Dauer der Freistellungsphase besteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Beschäftigungsfiktion nach § 7 Abs. 1a SGB IV). Während des Gesamtzeitraums des Sabbatjahres erhält der Beschäftigte ein anteiliges Entgelt.
Das Sabbatical verschafft die nötige Zeit für die private Lebensgestaltung, z. B. für eine Weltreise, eine Auszeit für die Familie oder sich selbst. Ein Sabbatjahr kann auch genutzt werden als Personalinstrument in einer Krise, die zu Auslastungsdefiziten und einem Personalüberhang führt.
Schließlich kann ein Sabbatjahr genutzt werden für den Übergang in den Ruhestand als eine Alternative zur Altersteilzeit oder zu dem neuen Modell der Flexiblen Alterszeitregelung.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Öffentlicher Dienst, Nordrhein-Westfalen