Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und BG Kliniken

Der Marburger Bund und die BG Kliniken haben sich auf Eckpunkte einer neuen Tarifeinigung festgelegt. So soll eine Arbeitnehmerüberlassung bis zu 60 Monaten möglich sein, die Verdrängungswirkung nach Tarifeinheitsgesetz ausgeschlossen und die Ärztegehälter angehoben werden.

In der fünften Runde der Tarifverhandlungen zwischen den BG Kliniken (Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung) und dem Marburger Bund wurde eine Einigung erzielt. Sie sieht unter anderem vor, dass die Ärztegehälter in zwei Schritten angehoben werden. So werden die Entgelte um 2,45 % rückwirkend zum 1.7.2017 erhöht und ab 1.7.2018 um weitere 2,85 %. Der neue Entgelttarifvertrag gilt mindestens bis zum 30.9.2019.

Arbeitnehmerüberlassung bis zu 60 Monate möglich

Nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes können Arbeitnehmer höchstens für eine Dauer von 18 Monaten überlassen werden. Durch Tarifvertrag kann eine längere Dauer bestimmt werden. Die Tarifvertragsparteien haben das genutzt und vereinbart, dass eine Arbeitnehmerüberlassung bis zu einer Höchstüberlassungsdauer von 60 Monaten möglich sein soll.

Tarifverträge sollen nicht verdrängt werden

Die Vereinbarung betrifft auch den Umgang mit der Kollisionsnorm des Tarifeinheitsgesetzes. Es soll künftig sichergestellt sein, dass die jeweils eigenen Tarifverträge angewendet werden können und nicht verdrängt werden. Die BG Kliniken sind laut Vereinbarung dazu verpflichtet, mit ver.di ähnliche Regelungen zu treffen. Eine Vereinbarung des Marburger Bunds mit ver.di liegt bereits vor.

 

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Pressemitteilung Marburger Bund