Tarifeinigung für Ärzte an Unikliniken
Seit November 2019 liefen Verhandlungen für bessere Bedingungen für die Ärztinnen und Ärzte. Nunmehr ist nach zweitägiger Sitzung eine Einigung erreicht. In wesentlichen Punkten gibt es die vom MB geforderten Verbesserungen. So erhöhen sich die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent.
Eindämmung der Bereitschaftsdienste
Weiterhin haben die Ärzte mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 grundsätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat zu leisten. Zusätzlich darf einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht.
Vergleichbare Regelung für Wochenenddienste
Eine vergleichbare Regelung gilt künftig für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Sie führt dazu, dass gegenüber Ärztinnen und Ärzten nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) angeordnet werden darf. Entsprechend der Regelung zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste kann darüber hinaus pro Quartal an einem weiteren Wochenende die Anordnung von Arbeitsleistung erfolgen. Einigkeit erzielten MB und TdL auch bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienstpläne müssen nunmehr spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt.
Wesentliche Forderungen seien erfüllt
„Natürlich hatten wir auch nach dieser Tarifrunde noch weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist analog zu der letztjährigen Übereinkunft mit den kommunalen Arbeitgebern eine echte Zeitenwende gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr auch im Tarifvertrag der Uniklinik-Ärzte fest verankert“, hob Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB hervor. „Es war keine leichte Geburt. Gegen erhebliche Widerstände haben wir mit der Unterstützung unserer Mitglieder in den Unikliniken ein respektables Gesamtergebnis erreicht, das die Ärztinnen und Ärzte insgesamt entlastet. Zudem haben sie jetzt mehr Planungssicherheit bezüglich ihrer Arbeitszeiten“, sagte Boztlar im Anschluss an die vierte Verhandlungsrunde in Hannover.
Der Tarifkompromiss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien des Marburger Bundes.
Tarifsicherung vereinbart
Wie schon in zurückliegenden Tarifrunden mit anderen Arbeitgeberverbänden, hat der MB auch mit der TdL eine Regelung vereinbart, die eine Verdrängung des Ärzte-Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Für den MB ist mit dieser Tarifsicherung eine Grundbedingung erfüllt, ohne die es keine Einigung hätte geben können.
Geltungsbereich des TV-Ärzte
Der TV-Ärzte erstreckt sich auf rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein Haustarifvertrag.
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