Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Kündigungsgrund

Rechtfertigt allein die Teilnahme an dem sog. "Potsdamer Treffen" die außerordentliche Kündigung einer langjährigen Beschäftigten der Stadt Köln? Nein, entschied hierzu das Arbeitsgericht in einem Urteil vom 3.7.2024. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aufgrund der Stellung und des Aufgabenkreises des Arbeitnehmers nur von einer einfachen und keiner gesteigerten Treuepflicht auszugehen ist.

An dem Potsdamer Treffen zur «Remigration» hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt das Arbeitsgericht Köln festgestellt hat.

Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über «Remigration» rechtfertigt nach der Entscheidung noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen eine der Teilnehmerinnen des Treffens, sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln laut einer Mitteilung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Arbeitgeber sieht in Teilnahme Verstoß gegen Loyalitätspflichten

Die 64-Jährige ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdeamt im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Aufgrund der langjährigen Beschäftigungszeit bei der Stadt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur noch aus wichtigem Grund möglich (vgl. § 34 Abs. 2 TVöD). Am 25. November vergangenen Jahres hatte die Mitarbeiterin an dem Treffen in Potsdam teilgenommen, woraufhin die Stadt mehrere außerordentliche Kündigungen ausgesprochen hatte. Die Stadt begründete das damit, dass die Beschäftigte durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und der Diskussion von Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe.

Mitarbeiterin unterlag keiner gesteigerten Treuepflicht - Teilnahme allein genügt nicht

Das Arbeitsgericht entschied jedoch, dass allein die Teilnahme noch keine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Aus der Teilnahme lasse sich noch nicht ableiten, dass sich die Mitarbeiterin «in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der Beiträge befunden» habe. Ein Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele, etwa durch Wortbeiträge ihrerseits, sei ihr nicht vorgeworfen worden. 

Das Gericht sah bei der Mitarbeiterin außerdem nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht. Das Maß an Loyalität und Treue zum öffentlichen Arbeitgeber sei von der Stellung und dem Aufgabenkreis des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig. Danach schuldet ein Arbeitnehmer lediglich ein solches Maß an Loyalität, «das für die funktionsgerechte Verrichtung seiner Tätigkeit unabdingbar» sei. Diese einfache Treuepflicht werde erst durch ein Verhalten verletzt, das darauf ausgerichtet sei, verfassungsfeindliche Ziele aktiv zu fördern oder zu verwirklichen.

Die Stadt Köln hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen wird. «Sobald das mit den Urteilsgründen versehene Urteil zugestellt wird, wird es insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens geprüft», teilte eine Sprecherin mit. Ein Vergleich zwischen den beiden Parteien war zuvor nicht zustande gekommen. 

Über das Treffen in Potsdam hatte das Medienhaus Correctiv berichtet. An der Konferenz hatten auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen. Der frühere Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hat gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass er bei dem Treffen über «Remigration» gesprochen hat. Wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. Laut Correctiv nannte Sellner drei Zielgruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und «nicht assimilierte Staatsbürger».

(ArbG Köln, Urteil v. 3.7.2024, 17 Ca 543/24)

dpa

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