Umkippende Skulptur verletzt Kleinkind – Stadt muss zahlen
Das Oberlandesgericht München bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Die Stadt hat nun einer Krankenversicherung 20 000 Euro und eventuell anfallende Folgekosten zu ersetzen.
Der damals dreijährige Junge war im März 2011 vor der Loisachhalle von der etwa 300 Kilogramm schweren Skulptur am rechten Bein getroffen worden. «Von hier aus» heißt das Kunstwerk, das die Bildhauerin Veronika Jungebluth der oberbayerischen Kommune geschenkt hatte. Die beiden Eisenfüße waren mit einer Grundplatte verschweißt. Als die Eisenstreben infolge von Korrosion brachen, kippte die Skulptur um. Nach dem Ergebnis der Unfalluntersuchung war Wasser in einen offen gebliebenen Spalt eingedrungen, was hätte vermieden werden können.
Das Landgericht hatte eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bejaht. Das OLG zog das Fazit, die Stadt hätte «wenigstens nach dem ersten Winter» die Standfestigkeit der Skulptur prüfen müssen. Diese habe schließlich «nicht in einem Bereich gestanden, wo es undenkbar war, dass jemand da hinkommt», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. Revision gegen das Urteil ließ er nicht zu. Dennoch ist der Fall noch nicht beendet. Die Eltern des Jungen wollen nun die Stadt Wolfratshausen auf Schmerzensgeld verklagen.
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