Untreuevorwurf gegen Oberbürgermeister bei Beauftragung einer Detektei
Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten, den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte überwiegend Erfolg.
Oberbürgermeister beauftragte teure Detektei
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Wahlkampf um das Amts des Oberbürgermeisters u.a. mit dem Versprechen angetreten, Missstände im städtischen Baubetriebshof zu beseitigen. Mitarbeiter sollen dort während der Arbeitszeit private Tätigkeiten verrichtet, insbesondere im Staatsforst Holz gefällt und auf eigene Rechnung verkauft haben.
Nach seinem Amtsantritt im Oktober 2014 und weiteren Hinweisen auf derartiges Fehlverhalten beauftragte der Angeklagte im Oktober 2015 eine vergleichsweise teure auswärtige Detektei mit der Aufklärung der Vorwürfe. Dabei prüfte er nicht, ob es günstigere Angebote gab.
Nach einer über sechs Wochen andauernden Überwachung stellte die Detektei eine Rechnung über knapp 330.000 Euro, von denen die Stadt Homburg insgesamt etwa 260.000 Euro zahlte.
Der Angeklagte selbst war nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis zu einer Höhe von 25.000 Euro berechtigt. Nach Auffassung des Landgerichts ist der Stadt ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat.
BGH: Es muss nicht zwingend das sparsamste Angebot gewählt werden
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung weitgehend aufgehoben. Nach seiner Auffassung hat sich der Angeklagte nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er nach besonderer Prüfung ihrer Seriosität die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß.
Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle.
Tatsachenklärung notwendig: Wurden die Befugnisse zur Auftragsvergabe bewusst überschritten?
Ein erheblicher Pflichtverstoß komme zwar in Betracht, wenn der Angeklagte bewusst die Grenzen seiner Befugnis zur eigenständigen Auftragsvergabe überschritten habe. Soweit der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts von Anfang an eine mindestens sechswöchige Überwachung geplant und deswegen um die Überschreitung seiner Befugnis gewusst habe, war dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs aber nicht durch eine tragfähige Beweiswürdigung belegt. Hingegen hat er die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.
Die Sache muss deshalb überwiegend neu verhandelt werden. Im neuen Durchgang wird die zur Entscheidung berufene Strafkammer insbesondere prüfen müssen, ob eine Untreue darin liegen könnte, dass der Angeklagte den Vertrag nach Kenntnis einer Abschlagsforderung von 100.000 Euro nicht sofort gekündigt hat. In diesem Fall könnten möglicherweise auch die gesamten durch die anschließende Überwachung entstandenen Kosten als Schaden der Stadt anzusehen sein.
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
21.521
-
Entgelttabelle TV-L
9.740
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.885
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
6.250
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
4.0321
-
Entgelttabelle TV-V
4.003
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.8712
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
2.419
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.170
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
2.025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
19.12.2024
-
TVöD-Tarifverhandlungen: Drohen Warnstreiks im öffentlichen Dienst?
19.12.2024
-
Kein Ausschluss aus dem Personalrat trotz Verstoßes gegen Schweigepflicht
11.12.2024
-
Vordrängeln bei Coronaimpfung rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts einer Beamtin
10.12.2024
-
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen überprüfen
09.12.2024
-
Wirksame Übermittlung von Dokumenten über ein elektronisches Behördenpostfach
03.12.2024
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-V
25.11.2024
-
Entgelttabelle Pflegedienst
25.11.2024