Korrupter Verwaltungsmitarbeiter zu Recht gefeuert
Ein unter Korruptionsverdacht stehender Mitarbeiter der Stadt Hilden ist zu Recht fristlos entlassen worden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden (Az.: 2 Ca 3420/14). Die Stadt Hilden hatte dem Verwaltungsangestellten des Ordnungsamtes 33 Mal gekündigt. Bereits die erste Kündigung sei wirksam, befand das Gericht.
Städtische Einnahmen veruntreut
Der Verwaltungsmann soll städtische Einnahmen aus Gebühren von Gaststätten veruntreut und Genehmigungen gegen Schmiergeld erteilt haben. Der Schaden wird auf mehr als 100 000 Euro beziffert.
Kläger litt unter Spielsucht
Der Kläger hatte die Taten gestanden, war aber dennoch gegen seine Kündigung nach 23 Dienstjahren vorgegangen: Er habe sich wegen seiner Spielsucht nicht unter Kontrolle gehabt. Die städtische Dienstvereinbarung für Suchtkranke sehe ein abgestuftes Verfahren vor. Danach hätte ihm nicht sofort gekündigt werden dürfen.
Die Dienstvereinbarung sei im Fall von Straftaten nicht anzuwenden, befand dagegen das Gericht. Seine angebliche Steuerungsunfähigkeit habe der Kläger außerdem nicht hinreichend nachgewiesen.
Strafrechtliche Ermittlungen dauern an
Der Kläger war 23 Jahre lang im Ordnungsamt beschäftigt. Er soll Gebühren von Gastwirten, etwa für Spielautomaten, in die eigene Tasche gesteckt haben. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wegen Betruges, Untreue und Bestechlichkeit sind noch nicht abgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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