Urteil zur Ablehnung eines Lehramtsbewerbers

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat einen Anspruch eines zunächst ausgewählten Bewerbers auf eine Einstellung als Lehrer abgelehnt. Das LAG stellte nach einem Strafbefehl eine fehlende charakterliche Eignung des Bewerbers für das Lehramt fest.

Das Land Berlin hatte dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt, diese aber nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses abgelehnt.

Strafbefehl wegen versuchten Betrugs nach Schwarzfahren

In dem erweiterten Führungszeugnis des Bewerbers ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt. Nach diesem rechtskräftigen Strafbefehl wurde der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt habe.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, damit fehle dem Bewerber die für eine Einstellung als Lehrer gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erforderliche charakterliche Eignung. Eine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung sei entgegen der Auffassung des Bewerbers nicht erfolgt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.3.2017, 2 Sa 122/17).

Pressemitteilung LAG Berlin-Brandenberg

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