verdi nimmt Schlichtungsempfehlung zu DRK-Tarifvertrag 2016 an

Die Mitglieder von verdi haben die Schlichtungsempfehlung in der Tarifrunde 2016 angenommen. Die Beschäftigten beim Deutschen Roten Kreuz erhalten damit mehr Gehalt und mehr Urlaubstage. Außerdem wird die Wochenarbeitszeit reduziert.

Am 27.7.2016 hatten sich Deutsches Rotes Kreuz und verdi auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Im September 2016 wurde das Verhandlungsergebnis von 53 Prozent der Mitglieder abgelehnt. Die Arbeitgeberseite hat das Ergebnis angenommen.
Nachdem Sondierungsgespräche ohne Annäherung beendet wurden, wurde im Oktober 2016 eine Schlichtung durchgeführt. Die Ergebnisse der Schlichtungskommission wurden in einer zweiten Befragung den Mitgliedern von verdi vom 1.11. – 10.11.2016 vorgelegt.
Die Mitgliederbefragung hat ergeben, dass die Mitglieder der Schlichtungsempfehlung mit 68,67 Prozent zustimmen. Die Tarifkommission hat daraufhin beschlossen, die Schlichtungsempfehlung als Verhandlungsergebnis und damit als Tarifabschluss anzunehmen. Das Ergebnis im Einzelnen:

Entgelterhöhungen

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1.8.2016 um 2,4 Prozent sowie zum 1.3.2017 um weitere 2,35 Prozent; die Entgelte der Auszubildenden, Schüler und Praktikanten erhöhen sich entsprechend.

Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst

Die Arbeitszeit im Rettungsdienst wird folgendermaßen reduziert:

  • ab 1.1.2017 auf 47 Wochenstunden,
  • ab 1.1.2018 auf 46 Wochenstunden,
  • ab 1.1.2019 auf 45 Wochenstunden,
  • ab 1.1.2017 werden 14 Minuten Umkleidezeit pro Schicht als Arbeitszeit angerechnet.

Wechselschichtzulage

Die Wechselschichtzulage gilt für alle ab 1.7.2018.

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Eingruppierungsregelungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1.8. 2016 übernommen.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch wird um 3 Tage für unter 10 jährig Beschäftigte ab Januar 2017 auf 28 und ab Januar 2019 auf 29 Arbeitstage erhöht.

Eingruppierung der Notfallsanitäter

Ab 1.7.2017 wird eine neue Entgeltgruppe 9c (90% Jahressonderzahlung) eingeführt. Die Höhergruppierung erfolgt in der gleichen Stufe unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit. Die 9c gilt für Notfallsanitäter mit entsprechender Tätigkeit, Notfallsanitäter in der Tätigkeit als Rettungsassistenten und Notfallsanitäter als Leitstellendisponenten.

Pressemitteilung verdi

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