Arbeitsplätze in Bundesbehörden sollen gleichmäßig verteilt werden
Arbeitsplätze des Bundes vorrangig in strukturschwachen Regionen
Die Bundesregierung hatte zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sowie der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (sog. Kohlekommission) im Herbst 2018 beschlossen, Arbeitsplätze des Bundes in den kommenden zehn Jahren vorrangig in strukturschwachen Regionen anzusiedeln. An der Kommission waren alle 16 Bundesressorts, die drei Bundesbeauftragten, alle 16 Bundesländer und die drei Spitzenverbände der Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligt.
Darüber hinaus orientiert sich die Bundesregierung weiterhin an den Beschlüssen der Föderalismusreform, bei Ansiedlungen von Bundeseinrichtungen vorrangig Standorte in den ostdeutschen Ländern zu berücksichtigen. Sie hat sich zudem verpflichtet, allein in den drei Braunkohlerevieren in den nächsten zehn Jahren ca. 5.000 Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Bundesressorts haben Entscheidungen für neue Standorte oder zur personellen Stärkung bestehender Standorte getroffen. Hierzu zählen beispielsweise:
- das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Freital (Außenstelle),
- die Bundeszentrale für politische Bildung in Gera (Außenstelle),
- das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Erfurt (Außenstelle),
- das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus (Außenstelle),
- das Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg/Havel,
- die Agentur für Sprunginnovationen in Leipzig,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Cottbus (Außenstelle),
- die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft in Naumburg sowie
- das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Weißwasser (Außenstelle).
Verteilung der Bundesbeschäftigten variiert stark
Die Verteilung der Beschäftigten des Bundes sowie von Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Bundes auf die einzelnen Bundesländer ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26864). Danach lag die Zahl dieser Beschäftigten je 1.000 Einwohner Mitte 2019 zwischen 20,0 in Berlin und 5,3 in Baden-Württemberg.
Die Personalstandstatistik des Bundes liegt zu den Stichtagen 30. Juni 2018 und 30. Juni 2019 vor. Daten für 2020 und 2021 liegen noch nicht vor. Der Bundeshaushaltsplan sieht grundsätzlich keine Verteilung der Stellen nach Standorten vor.
- 14,8 Beschäftigte je 1.000 Einwohner entfielen den Angaben zufolge am 30. Juni 2019 auf Hamburg,
- 14,5 auf Mecklenburg-Vorpommern,
- 12,3 auf Schleswig-Holstein,
- jeweils 10,4 auf Niedersachsen und auf Rheinland-Pfalz sowie
- 10,2 auf Bremen.
- Bei 9,8 lag die Zahl dieser Beschäftigten je 1.000 Einwohner in Brandenburg,
- bei 8,1 in Nordrhein-Westfalen und
- bei 8,0 in Hessen,
- gefolgt von Thüringen mit 7,8 je 1.000 Einwohnern,
- Bayern mit 7,7 sowie
- dem Saarland und Sachsen-Anhalt mit jeweils 7,2 und
- Sachsen mit 6,1.
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