Diskussion um Weihnachtsgeld und Besoldung für Beamte
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sieht für eine Wiedereinführung des 2007 abgeschafften Weihnachtsgeldes für alle Beamte wenig Spielraum. «Zwar hat sich die finanziellen Situation des Landes gegenüber 2007 deutlich verbessert, aber zugleich sind auch die Herausforderungen gewachsen», sagte Heinold. So stehe im öffentlichen Dienst unter anderem ein hoher Tarifabschluss ins Haus. Um das Ergebnis auch auf die Beamtenbesoldung übertragen zu können, erhöhe das Land die Vorsorge ab 2021 in drei Schritten um insgesamt 120 Millionen Euro. «Das ist ein großer Kraftakt.»
Untere Einkommensgruppen erhalten im Dezember Sonderzahlung
Zugleich verteidigte Heinold die bestehende Regelung, von der die unteren Einkommen, Familien mit Kindern und Auszubildende profitierten. So erhalten Beamte in den Besoldungsgruppen A2 bis A10 mit den Dezemberbezügen einen Festbetrag von 660 Euro, Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten 330 Euro. Hinzu kommen 400 Euro pro Kind für alle Beamten. Hierfür sind im Haushalt jährlich 25 Millionen Euro veranschlagt.
Wiedereinführung des Weihnachtsgelds laut Finanzministerium zu teuer
Eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes in voller Höhe würde nach Angaben von Ministeriumssprecherin Svea Balzer Schleswig-Holstein jährlich rund 140 Millionen Euro kosten. Je nach Ausgestaltung einer möglichen Neuregelung könnten sich höhere oder geringere Mehrausgaben ergeben.
Mehrere Klagen gegen Streichung des Weihnachtsgeldes anhängig
Ein Milliardenrisiko für Schleswig-Holstein bedeuten Klagen von betroffenen Beamten gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes. «Bei einer "Nachzahlung" ab 2007 ergäbe sich ein Betrag, der vermutlich deutlich über einer Milliarde Euro liegen würde», sagte Balzer.
Insgesamt neun Klagen werden am 20. September vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig öffentlich verhandelt. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem Urteil zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher. Sollte das Gericht der Auffassung sein, die Beamten in Schleswig-Holstein seien unteralimentiert, würde es einen Vorlagebeschluss fassen. Dann ginge die Sache ans Bundesverfassungsgericht, das entscheiden müsse. Sollten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht verlieren, könnten sie Berufung vor dem Oberlandesgericht in Schleswig einlegen.
Finanzministerium hält Vesorgung für angemessen
«Das Finanzministerium hat die Verfassungsgemäßheit der Besoldung auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bereits im Jahr 2015 geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung auskömmlich ist», sagte Balzer. Nach einer Bund-/Länderumfrage zur Jahresbesoldung 2017 - ohne Amtszulagen und familienbezogene Leistungen - liege Schleswig-Holstein, je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich, etwas unter dem Bund-/Länderdurchschnitt. «Im Durchschnitt hat sich ein Wert von 99,2 Prozent des Durchschnitts ergeben», sagte Balzer.
Die Opposition im Landtag, angeführt von der SPD, fordert eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes.
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