Wenig Frauen in Führungspositionen oberster Bundesbehörden

Einmal jährlich wird ein Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden erstellt. Frauen sind in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert und die Teilzeitquote ist unverändert hoch.

Aus dem Gleichstellungsindex 2018 geht hervor, dass der Frauenanteil insgesamt bei 53 % liegt, aber nur 28% der Frauen in Leitungspositionen beschäftigt sind. In den höheren Leitungsebenen nimmt der Frauenanteil immer weiter ab – bis auf 16 % auf der Staatssekretärsebene.

Frauenanteil und beruflicher Aufstieg

Die Zahl der Beschäftigten in den 23 obersten Bundesbehörden (ohne Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) belief sich zum Stichtag 30. Juni 2018 auf insgesamt 28.993 Personen. Mit 15.406 weiblichen Beschäftigten beziehungsweise 53 % waren etwas mehr Frauen als Männer beschäftigt.
Bei den vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 erfolgten beruflichen Aufstiegen in den obersten Bundesbehörden lag der Frauenanteil bei 53 %. Der Anteil erreichte somit das gleiche Niveau wie der Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden, sodass in der Gesamtbetrachtung keine Benachteiligung zu erkennen ist. Trotzdem lag bei 13 der obersten Bundesbehörden der Frauenanteil an beruflichen Aufstiegen unter dem der jeweiligen Gesamtbeschäftigung.

Weniger Frauen als Männer in Führungspositionen

In den obersten Bundesbehörden werden Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben vorwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. In dieser Personengruppe liegt der Frauenanteil bei 45 %. 15 der 23 obersten Bundesbehörden beschäftigten weniger Frauen als Männer im höheren Dienst.

Mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betraut waren zum 30. Juni 2018 in den obersten Bundesbehörden insgesamt 2.798 Beschäftigte. Insgesamt beschäftigten 21 der 23 obersten Bundesbehörden (28 %) weniger Frauen als Männer in Leitungsfunktionen. Auch die obersten Bundesbehörden mit einem größeren Anteil von Frauen im höheren Dienst haben – mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – noch Verbesserungsbedarf zur Erreichung einer paritätischen Besetzung der Leitungsfunktionen.

Frauenanteil nimmt in höheren Leitungsebenen ab

Der Frauenanteil nimmt mit steigender Führungsebene ab. So lag etwa im Durchschnitt aller obersten Bundesbehörden der Frauenanteil an Referatsleitungen bei 37 %, der an Unterabteilungsleitungen bei nur 25 %. Für Abteilungsleitungen einschließlich Direktorinnen und Direktoren wurde nur ein Frauenanteil von 30 % und für die Staatssekretärsebene von nur 16 % erreicht.

Hoher Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung

Eine Teilzeitbeschäftigung übten zum 30. Juni 2018 in den obersten Bundesbehörden 4.980 Personen beziehungsweise 17 % der Beschäftigten insgesamt aus. Der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten belief sich auf 82 %. Bei Betrachtung der 727 aufgrund von Familien- und Pflegeaufgaben Beurlaubten oder Freigestellten (3 % der Beschäftigten insgesamt), zeigt sich ein ähnliches Bild: Mit einem Anteil von 85 % sind es auch hier überwiegend Frauen, die sich vorwiegend zugunsten von Familie oder Pflege vollständig freistellen beziehungsweise beurlauben lassen.

Der hohe Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung sowie bei Freistellung und Beurlaubung dürfte zu den niedrigen Frauenquoten bei Leitungsfunktionen beitragen. Von den Beschäftigten im höheren Dienst befanden sich 1.777 zum 30. Juni 2018 in den obersten Bundesbehörden in Teilzeit. Das waren 17 % der Beschäftigten dieser Laufbahngruppe. Mit einem Anteil von 80 % haben hier erheblich mehr Frauen als Männer eine Teilzeitbeschäftigung gewählt. Von den weiblichen Beschäftigten im höheren Dienst gingen 31 % einer Teilzeitbeschäftigung nach, bei den männlichen Beschäftigten waren es hingegen nur 6 %. Beurlaubt oder freigestellt aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben waren 5 % der Frauen im höheren Dienst und nur 1 % der Männer im höheren Dienst.

Von den im höheren Dienst mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen betrauten Beschäftigten gingen gerade einmal 271 beziehungsweise 10 % einer Teilzeitbeschäftigung nach. Davon waren es mit 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausüben. Während sich 21 % der Frauen in Leitungsfunktionen in Teilzeit befanden, lag der entsprechende Männeranteil bei nur 4 %.

Vergleich der Ergebnisse 2018 zum Vorjahr

Der Vorjahresvergleich der prozentualen Verteilung von Frauen und Männern des höheren Dienstes in den obersten Bundesbehörden insgesamt zeigt keine Fortschritte in der Gleichstellung. Dennoch waren es zwölf der 22 obersten Bundesbehörden (ohne BBk und Auswärtiges Amt), in denen der Frauenanteil im höheren Dienst den Vorjahreswert überstieg.

Nach wie vor liegt der Anteil von Frauen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben des höheren Dienstes bei den obersten Bundesbehörden zum 30. Juni 2018 deutlich unter dem dieser Laufbahngruppe. Dieser stieg im Vergleich zum Vorjahr in den obersten Bundesbehörden insgesamt um einen Prozentpunkt auf 37 %.

Der Anteil weiblicher Beschäftigter im höheren Dienst, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgingen, erhöhte sich um einen Prozentpunkt auf 35 %, bei den männlichen Beschäftigten belief er sich weiterhin auf 7 %.

Hintergrund zum Bericht

Das Bundesgleichstellungsgesetz sieht neben einer Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten die Erstellung eines Gleichstellungsindexes vor. Der Index beschränkt sich auf die obersten Bundesbehörden und misst mittels aussagekräftiger Kennzahlen regelmäßig die dortigen Umsetzungserfolge einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern vor allem an Führungspositionen.

Jede oberste Bundesbehörde erfasst jährlich zum Stichtag 30. Juni die Zahl aller in der obersten Bundesbehörde beschäftigten Frauen und Männer, zusätzlich differenziert nach

  • der Laufbahngruppe des höheren Dienstes,
  • den einzelnen Ebenen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben einschließlich ausgewählter politischer Leitungsämter,
  • Voll- und Teilzeitbeschäftigung, auch für Beschäftigte mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, sowie
  • der Inanspruchnahme einer Beurlaubung oder vollständigen Freistellung aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben.

Darüber hinaus ist der berufliche Aufstieg jeweils im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erheben. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der obersten Bundesbehörden zum Stichtag 30. Juni 2018 dar.

Weitere Informationen und eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie im Gleichstellungsindex 2018.

Gleichstellungsindex 2018 Statistisches Bundesamt

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