Transparenzgesetz für mehr Informationen der Verwaltung

Zwar gibt es in Thüringen bereits ein Informationsfreiheitsgesetz, wonach Interessierte von Behörden aktiv bestimmte Auskünfte verlangen können. Nun sollen die Behörden durch ein Transparenzgesetz verpflichtet werden, bestimmte Informationen im Internet zu veröffentlichen.

Den ersten Durchgang im Kabinett hat das von der Thüringer Landesregierung geplante Transparenzgesetz bzw. der Entwurf bereits hinter sich. Im Kern sollen Behörden per Gesetz verpflichtet werden, bestimmte Informationen im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Unterschied zur bisherigen Situation liegt darin, dass Interessierte dann nicht mehr aktiv Auskünfte von den Behörden einfordern müssen. Dies ist bisher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes möglich.

Welche Dokumente müssen veröffentlicht werden?

Der Gesetzesentwurf listet auf, welche Dokumente veröffentlicht werden müssen. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Umfang der veröffentlichungspflichtigen Dokumente noch weiter ausgedehnt wird“, so Steffen Dittes (Linke). Aus Sicht des Vereins „Mehr Demokratie“ sollten auch Gutachten und Studien veröffentlicht werden. „Diese werden mit Steuermitteln finanziert und sind oft Grundlage für politische Entscheidungen“ (Vorstandssprecher des Vereins "Mehr Demokratie", Ralf-Uwe Beck).

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dpa

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